Arbeitslos - Ja oder Nein?

Hallo - an alle die sich sehr gut mit Festgeldanlagen auskennen!

Also, um es etwas abzuküren: Ich habe eine Festgeldanlage getätigt, die ich nun vor Ablauf aus diversen Gründen auflösen möchte. Laut den AGB’s ist dies nur in Schwerwiegenden Fällen möglich,
wie z. B. Arbeitslosigkeit!

Hier nun meine Situation:
Nach meinem Schulabschluss (zweiter Bildungsweg) war ich knapp
ein Jahr arbeitslos, dann kam mein Kind zur Welt und ich
gehöre seitdem (knapp zwei Jahre) zu der Personengruppe
Elternzeit/Erziehungszeit. Elterngeld habe ich nur im ersten
Jahr bekommen (Mindestsatz), falls das wichtig ist?!
Wenn ich einen Fragebogen ausfülle, schreibe ich immer hin:
Hausfrau.

Wer kann mir sagen, zähle ich nun zur Gruppe der arbeitslosen?
Wie sehen das so Versicherungen? Ist die Tatsache wichtig,
dass ich beim Abschluss der Anlage bereits nicht berufstätig
war?
Wenn ja, was könnte ich der Bank vorlegen, als Beweis, dass
ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe?
Ich mein, die Krankenkasse weiß ja das ich nichts verdiene
oder muss das ein Schreiben von der Agentur für Arbeit sein?

Würde ich mich auf dem Arbeitsamt offiziell arbeitssuchend melden, würde es an meiner momentanen Situation nichts ändern, da ich verheiratet bin und mein Ehemann für mich aufkommen muss.

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Hallo,

also, wenn ich mich recht erinnere, dann kommst Du aus Festgeldanlagen eigentlich gar nicht heraus. Sollte in den AGBs stehen, dass das in manchen Situationen möglich ist, dann kannst Du Dich glücklich schätzen. Es kommt natürlich auch darauf an, was das für eine Art Festgeldanlage ist. Aber bei der klasssichen kommt man so gut wie nicht heraus. In deiner ituation glaube ich auch nicht, dass Du über die Schiene Arbeitslosigkeit heraus kommst. Sollte in den AGBs eine Ausstiegsmöglichkeite über eine Notlage gegeben sein, dann wird diese sicherlich nur angewendet, wenn es auch eine „akute“ Notlage ist. Da Du aber schon lange nicht mehr gearbeitet hast, wird sich die Bank darauf sicherlich nicht einlassen.

Gruß

Willi

hi,

erstmal ganz simpel:

arbeitslos ist, wer a) arbeitsfähig ist, b) dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, und c) arbeit sucht.
eine hausfrau, die zwar arbeitsfähig wäre, aber keine arbeit sucht und damit dem amrkt auch nicht als arbeitskraft zur verfügung steht, ist nicht arbeitslos. punkt.

saludos, borito