Hallo - an alle die sich sehr gut mit Festgeldanlagen auskennen!
Also, um es etwas abzuküren: Ich habe eine Festgeldanlage getätigt, die ich nun vor Ablauf aus diversen Gründen auflösen möchte. Laut den AGB’s ist dies nur in Schwerwiegenden Fällen möglich,
wie z. B. Arbeitslosigkeit!
Hier nun meine Situation:
Nach meinem Schulabschluss (zweiter Bildungsweg) war ich knapp
ein Jahr arbeitslos, dann kam mein Kind zur Welt und ich
gehöre seitdem (knapp zwei Jahre) zu der Personengruppe
Elternzeit/Erziehungszeit. Elterngeld habe ich nur im ersten
Jahr bekommen (Mindestsatz), falls das wichtig ist?!
Wenn ich einen Fragebogen ausfülle, schreibe ich immer hin:
Hausfrau.
Wer kann mir sagen, zähle ich nun zur Gruppe der arbeitslosen?
Wie sehen das so Versicherungen? Ist die Tatsache wichtig,
dass ich beim Abschluss der Anlage bereits nicht berufstätig
war?
Wenn ja, was könnte ich der Bank vorlegen, als Beweis, dass
ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe?
Ich mein, die Krankenkasse weiß ja das ich nichts verdiene
oder muss das ein Schreiben von der Agentur für Arbeit sein?
Würde ich mich auf dem Arbeitsamt offiziell arbeitssuchend melden, würde es an meiner momentanen Situation nichts ändern, da ich verheiratet bin und mein Ehemann für mich aufkommen muss.
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.