Hallo - an alle die sich sehr gut mit Festgeldanlagen auskenne!
Also, um es etwas abzuküren: Ich habe eine Festgeldanlage getätigt, die ich nun vor Ablauf aus diversen Gründen auflösen möchte.
Laut den AGB’s ist dies nur in Schwerwiegenden Fällen möglich, wie z. B. Arbeitslosigkeit!
Hier nun meine Situation:
Nach meinem Schulabschluss (zweiter Bildungsweg) war ich knapp ein Jahr arbeitslos, dann kam mein Kind zur Welt und ich gehöre seitdem (knapp zwei Jahre) zu der „Personengruppe“ Elternzeit/Erziehungszeit. Elterngeld habe ich nur im ersten Jahr bekommen (Mindestsatz), falls das wichtig ist?!
Wenn ich einen Fragebogen ausfülle, schreibe ich immer hin: Hausfrau.
Wer kann mir sagen, zähle ich nun zur Gruppe der arbeitslosen? Wie sehen das so Versicherungen? Ist die Tatsache wichtig, dass ich beim Abschluss der Anlage bereits nicht berufstätig war?
Wenn ja, was könnte ich der Bank vorlegen, als Beweis, dass ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe?
Ich mein, die Krankenkasse weiß ja das ich nichts verdiene oder muss das ein Schreiben von der Agentur für Arbeit sein?
Würde ich mich auf dem Arbeitsamt offiziell arbeitssuchend melden, würde es an meiner momentanen Situation nichts ändern, da ich verheiratet bin und mein Ehemann für mich aufkommen muss.
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Liebe Grüße
Samstag2710
Hallo,
es tut mir leid, zu diesem Thema kann ich nichts sagen.
Dieter
Hallo,
kann ich leider nicht beantworten.
Grüsse,
luximan
Hallo Samstag2710,
also wie es genau rein rechtlich aussieht, weiß ich nicht.
Das ist auch bei jeder Bank anders. Genau steht es aber in den AGB´s der Bank drin.
Mein Vorschlag wäre jetzt einfach mal freundlich mit der Bank zu reden, und die persönliche Situation darzulegen.
Wenn man mit den Bankern redet, gibt es normal immer eine Lösung. Die Bank will Sie bestimmt noch länger als Kunden halten.
Aber das kommt immer darauf an, bei welcher Bank man ist, und wer hinter dem Schalter sitzt.
Wenn es irgendwie geht, würde ich „gut“ angelegtes
Geld liegen lassen. Die aktuellen Zinsen sind bestimmt wesentlich niedriger.
Hoffentlich konnte ich helfen!
Goldi4779
Hallo,
ein Nachweis der Arbeitslosigkeit wird durch Bescheinigung des Arbeitsamtes erbracht, das kann z.B. die Meldebescheinigung vom Arbeitsamt sein. Diese Regelung soll finanzielle Härtefälle vermeiden, stellt sich allerdings die Frage, ob dies der Fall ist, wenn man verheiratet ist und der Lebensunterhalt über den Ehepartner finanziert werden kann. Einfach die Bank fragen. Hinzu kommt, dass in den Anlagebedingungen eventuell vorzeitige Kündigungsrechte ausgeschlossen werden.
Bei staatlich geförderten Anlagen gibt es Sonderregelungen.
Hausfrauen zählen nicht zu den Arbeitslosen, da sie nicht arbeitssuchend sind.
Bei Versicherungen kommt es darauf an welche Versicherung abgeschlossen wurde. Zieht z.B. ein Paar zusammen und beide haben eine Hausratversicherung, muss der jüngere Vertrag aufgelöst werden. Es besteht kein Wahlrecht.
In der Regel ist Arbeitslosigkeit kein Kündigungsgrund für Versicherungen. Es gilt der Grundsatz „Verträge sind einzuhalten“. Aber es gibt je nach Vertragsart andere Kündigungsgründe und ggf -fristen.
Für Details werden aber mehr Infos benötigt.
Beste Grüße
Jürgen
Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die sich die Zeit genommen haben mein Mail zu lesen und zu beantworten, auch wenn sie nichts dazu sagen konnten.
Liebe Grüße
Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die sich die Zeit genommen haben mein Mail zu lesen und zu beantworten, auch wenn sie nichts dazu sagen konnten.
Liebe Grüße
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Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die sich die Zeit genommen haben mein Mail zu lesen und zu beantworten, auch wenn sie nichts dazu sagen konnten.
Liebe Grüße.
Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die sich die Zeit genommen haben mein Mail zu lesen und zu beantworten, auch wenn sie nichts dazu sagen konnten.
Liebe Grüße
…
Hallo,
die Bank wird warscheinlich die Anlage wenn Sie es überhaupt macht mit einem Zinsabschlag auflösen …
d.h. die Gesamtverzinsung wird dann zurückgerechnet auf den dann üblichen Leitzins … der liegt ja im mom bei 0,5% so kennen ich es … bzw so wird es bei meiner Bank gehandhabt …
Hallo - an alle die sich sehr gut mit Festgeldanlagen
auskenne!
Also, um es etwas abzuküren: Ich habe eine Festgeldanlage
getätigt, die ich nun vor Ablauf aus diversen Gründen auflösen
möchte.
Laut den AGB’s ist dies nur in Schwerwiegenden Fällen möglich,
wie z. B. Arbeitslosigkeit!
Hier nun meine Situation:
Nach meinem Schulabschluss (zweiter Bildungsweg) war ich knapp
ein Jahr arbeitslos, dann kam mein Kind zur Welt und ich
gehöre seitdem (knapp zwei Jahre) zu der „Personengruppe“
Elternzeit/Erziehungszeit. Elterngeld habe ich nur im ersten
Jahr bekommen (Mindestsatz), falls das wichtig ist?!
Wenn ich einen Fragebogen ausfülle, schreibe ich immer hin:
Hausfrau.
Wer kann mir sagen, zähle ich nun zur Gruppe der arbeitslosen?
Wie sehen das so Versicherungen? Ist die Tatsache wichtig,
dass ich beim Abschluss der Anlage bereits nicht berufstätig
war?
Wenn ja, was könnte ich der Bank vorlegen, als Beweis, dass
ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe?
Ich mein, die Krankenkasse weiß ja das ich nichts verdiene
oder muss das ein Schreiben von der Agentur für Arbeit sein?
Würde ich mich auf dem Arbeitsamt offiziell arbeitssuchend
melden, würde es an meiner momentanen Situation nichts ändern,
da ich verheiratet bin und mein Ehemann für mich aufkommen
muss.
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Liebe Grüße
Samstag2710
Hallo, Samstag2710,
ich weiß zwar nicht im Detail, wie die Vertragsbedingungen bei deiner Festgeldanlage sind, aber im Normalfall solltest du kein Problem haben, wieder an dein Geld zu kommen, wenn du bereit bist, einen wie auch immer gestalteten Zinsnachteil in Kauf zu nehmen.
Viele Grüße
Wolfgang.