kann man wegen arbeitslosigkeit den versicherungsbeitrag vorerst ruhen lassen, bis wieder ein monatliches einkommen vorhanden ist und wird die ausfallzeit dann einfach hinten an die gesamtversicherungsjahre angehängt.
kann man wegen arbeitslosigkeit den versicherungsbeitrag
vorerst ruhen lassen, bis wieder ein monatliches einkommen
vorhanden ist und wird die ausfallzeit dann einfach hinten an
die gesamtversicherungsjahre angehängt.
Hallo Elfie,
verständige Deine Versicherung. lege ihr notfalls zum Beweis den Bewilligungsbescheid vor. Beantrage das Ruhe der Versicherung oder Stundung der Beiträge. Ich weiss es nicht genau, nehme aber an, dass sowohl bei Stundung wie bei Ruhen die Dauer des Vertrages sich nicht ändert.
Gruss Günter
Moin, Moin.
Normalerweise kann man die LV bei monatlicher zahlweise, mit Frist von einem ganzen Monat dazwischen(z.B. heute dann zum 01.06.2002) beitragsfrei stellen. Innerhalb der nächsten 2 Jahre kann man sie jederzeit wieder aufleben lassen, allerdings wird die Zeit hinten angehängt.
alf
kann man wegen arbeitslosigkeit den versicherungsbeitrag
vorerst ruhen lassen, bis wieder ein monatliches einkommen
vorhanden ist und wird die ausfallzeit dann einfach hinten an
die gesamtversicherungsjahre angehängt.