Arbeitslos, kein Harz 4, keine GKV

Da haben wir jetzt einen Fall im Bekanntenkreis.

Ein Mann ca. 30, wohnt noch bei den Eltern, hat jetzt ein Jahr ALG 1 bekommen und bekommt, da er ca. 4000,- euro angespart hat und bei den Eltern wohnt, kein ALG 2.
Er dachte vorher, dass er zwar kein Geld bekommt, aber die GKV von der Harzstelle bezahlt wird.
Wird die GKV von der Harzstelle übernommen, wenn er kein eigenes Vermögen mehr hat oder müssen dann die Eltern für ihn die freiwillige GKV bezahlen.

Hallo, Sofern Sie Arbeitslosengeld 2 erhalten, ist eine freiwillige Versicherung nicht erforderlich, jedoch ist ohne Bezug dieses erforderlich, da Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht.

Ich geh mal davon aus das das ALG II nicht nur wegen dem geringen Vermögen nicht gezahlt wird, sondern auf Grund der Haushaltsgemeinschaft mit seinen Eltern. Den ALG II wird nicht an Einzelpersonen sondern an Haushalte bezahlt, überschreitet das Haushaltseinkommen den Regelsatz so gilt die Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kinder bzw. Kindern und Eltern um den nötigen Lebensbedarf zu sichern, Hierzu gehören auch Pflichtversicherungen (Krankenkasse) LG

Am besten er begründet einen eigenen Haushalt und mietet sich eine Wohnung, so besteht wieder ein ALG II Anspruch, da er über 25 Jahre (eine Zustimmung des Amtes ist nicht erforderlich)ist.

Hallo,

Ein Mann ca. 30, wohnt noch bei den Eltern, hat jetzt ein Jahr
ALG 1 bekommen und bekommt, da er ca. 4000,- euro angespart
hat und bei den Eltern wohnt, kein ALG 2.

an den EUR 4000,- kann es nicht liegen, da einem 30-jährigen ein Schonvermögen von EUR 4500,- zugestanden wird.

Er dachte vorher, dass er zwar kein Geld bekommt, aber die GKV
von der Harzstelle vom Jobcenter bezahlt wird.

Nein, die Krankenversicherung wird nur bei Leitungsbezug übernommen, was ja hier nicht der Fall zu sein scheint.

Wird die GKV von der Harzstelle vom Jobcenter übernommen, wenn er kein
eigenes Vermögen mehr hat oder müssen dann die Eltern für ihn
die freiwillige GKV bezahlen.

Ab dem Moment, wo Leitungen nach dem SGB II (ALG II) bezogen werden, trägt das Jobcenter auch die Kosten für die Krankenversicherung, welche Bestandteil der Leitung ALG II ist.

Die spannende Frage ist: Mit welcher Begründung wurde der schriftliche Antrag auf ALG II abgelehnt? Anträge müssen schriftlich beschieden (und begründet) werden, ein Abwimmeln nach dem Motto „Sie bekommen eh nichts“ ist nicht ausreichend.

Gruß

osmodius