Hier lese ich:
http://www.xing.com/net/unternehmerinnen_klevewesel/…
Berufsmäßigkeit: Eine Falle mit Folgen (hinsichtlich der Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen)
a) Alle Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden, sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und sind deshalb nicht als berufsmäßig anzusehen…
Beschäftigung während des Bezuges von Sozialleistungen:
b) Bezieher von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld etc.) und Arbeitssuchende, die keine Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, üben eine kurzfristige Beschäftigung in jedem Fall berufsmäßig aus.
c) Wie lange die Beschäftigung andauert, spielt dabei keine Rolle. Wie immer wird die Beschäftigung hier nur dann berufsmäßig ausgeübt, wenn das regelmäßige Entgelt die Entgeltgrenzen eines Minijobs (400 EUR) nicht überschreitet.
Ist das in b) gesagte so richtig?
Und ist das in c) gesagte letzte „nicht“ nicht falsch?
Bei der Knappschaft Minijobzentrale
http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCe…
lese ich nun:
2.3.3.4 Beschäftigungslose
Üben Personen, die beschäftigungslos und bei der Arbeitsagentur für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsuchende gemeldet sind, eine Beschäftigung aus, sind sie zum Personenkreis der Erwerbstätigen zu zählen, die eine Beschäftigung berufsmäßig und daher ohne Rücksicht auf die Beschäftigungsdauer nicht kurzfristig ausüben; es sei denn, die (anteilige) Arbeitsentgeltgrenze von 400 EUR im Monat (vgl. 2.2) wird nicht überschritten (vgl. Beispiel 4).
d) ==> Durch die Meldung bei der Arbeitsagentur scheiden diese Personen nicht aus dem Kreis der berufsmäßig Beschäftigten aus. Vielmehr beruht ihre wirtschaftliche Stellung nach wie vor auf dem durch Erwerbstätigkeit als Beschäftigte zu erzielenden Verdienst.
kann mir mal jemand d) erklären mit anderen Worten? Läßt sich eine solche arbeitslos gemeldete Person nicht berufsmäßig kurzfristig beschäftigen?
Heisst dies, es wird so getan, als ob die arbeitslos gemeldete Person nach wie vor ein Einkommen wie vor der Arbeitslosigkeit bezieht und es wird dann geprüft, ob das durch kurzfristige Beschäftigung erzielte Einkommen von untergeordneter Bedeutung ist?
