Arbeitslos melden

Hallo.

Angenommen, jemand hat über ein Jahr Vollzeit gearbeitet, wurde im Novemer gekündigt und hat seitdem versucht, sich mit einem 400-Euro-Job durchzuboxen.
Da dieser aber bei Weitem nicht ausreichend ist, würde er sich nun arbeitslos melden wollen.

Zu meinen Fragen:
– Wenn er mit seiner Freundin zusammenwohnt, die vollzeitbeschäftigt ist, inwieweit würde sich die Arbeitslosmeldung negativ auf seine Freundin auswirken? Bzw. würde er seiner Freundin durch eine Zusammenrechnung quasi auf der Tasche liegen?
– Und ist eine Art Rückzahlung des Arbeitslosengeldes für die Zeit, in der er versucht hatte, ohne staatliche Hilfe auszukommen, möglich?

Ich danke schon mal

Angenommen, jemand hat über ein Jahr Vollzeit gearbeitet, wurde im Novemer gekündigt und hat seitdem versucht, sich mit einem 400-Euro-Job durchzuboxen.
Da dieser aber bei Weitem nicht ausreichend ist, würde er sich nun arbeitslos melden wollen.

Nun meine Fragen:
– Wenn er mit seiner Freundin zusammenwohnt, die vollzeitbeschäftigt ist, inwieweit würde sich die Arbeitslosmeldung negativ auf seine Freundin auswirken? Bzw. würde er seiner Freundin durch eine Zusammenrechnung quasi auf der Tasche liegen?

Wenn „Er“ ALG-1 bezieht, nein.
Sollte er nur Anspruch auf ALG-2 haben, geht die Arge von einer Bedarfsgemeinschaft oder eheähnl. Gemeinschaft aus, und dann wird das Einkommen der Lebensgefährtin angerechnet; natürlich ist ausschlaggebend, wie hoch das Einkommen ist.

– Und ist eine Art Rückzahlung des Arbeitslosengeldes für die Zeit, in der er versucht hatte, ohne staatliche Hilfe auszukommen, möglich?

Rückwirkend gibt es keine Leistungen; immer erst ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde.

Ich danke schonmal

Schönen Tag noch.