Liebe/-r Experte/-in,
Folgender Fall: jemand ist hochqualifiziert und sehr spezialisiert in seinem Gebiet und wird dann arbeitslos. Beim ausfüllen der Fragebögen steht dort „ich Wünsche keine Jobvermittlung, nur Beratung“, kann er das ankreuzen oder ist das quasi eine Fangfrage?
Bei dieser Person ist es nämlich so dass passende Jobs zu 99% nicht über das Arbeitsamt laufen sondern innerhalb der Fachkreise vergeben werden, man kennt sich dort und es ist üblich dass passende Firmen sich gute Kanidaten ins Haus holen selbst wenn sie gar keine offene Stelle haben.
Es ist abzusehen dass diese Person in spätestens 2 Monaten einen guten, passenden Job gefunden hat und es wäre hier nicht sinnvoll in dieser Zeit irgendeinen Job zu machen nur um nicht arbeitslos zu sein, viel sinnvoller wäre das präsent sein auf Konferenzen, das veröffentlichen von Fachartikeln usw was so eben nicht gehen würde während er irgendwo arbeitet wo er eigentlich nicht hingehört.
Passiert einem etwas wenn man sagt man möchte keine Jobvermittlung? Also verliert man dadurch den Anspruch auf das ALG1?
Vielen Dank für die Hilfe!
Yummi