gesetzt den Fall, ein seit 3 Jahren Selbstständiger (zwangsweise wegen Jobverlust) möchte (muss aufgrund der Wirtschaftslage) in einen anderen Bereich wechseln.
Gäbe es Möglichkeiten, vom Arbeitsamt Unterstützung zu bekommen (Schulungen, Bezuschussung von Seminaren, Gründungszuschuss etc.)?
Im ersten Fall kann er Einstiegsgeld beantragen, das sind ca. 200,– € mtl.
Schulungen sind wohl theoretisch möglich, das hängt aber wohl vom Sachbearbeiter ab, insbesondere, WELCHE Schulung da bezuschusst wird. Soviel ich weiß, ist das eine Kann-Leistung, und meistens werden solche Schulungen bezuschusst, bei denen die Grundrechenarten und die EÜR gelernt werden.
hallo,
ehrlich gesagt hat dieser theoretische jemand keine ahnung, wo der unterschied liegt.
aber könnten selbstständige denn überhaupt leistungen beziehen - schließlich haben sie doch garnicht in die kasse eingezahlt…
aber könnten selbstständige denn überhaupt leistungen beziehen - schließlich haben sie doch garnicht in die kasse eingezahlt…
Man kann seit einiger Zeit m. W. auch als Selbständiger eine freiwillige AL-Versicherung bezahlen. Aber das wird ja nicht der Fall sein, da es dem theoretischen jemand dann bekannt wäre.
ALG II kann jeder bekommen, der in der Lage und willens ist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, und die einkommens- und vermögensmäßigen Voraussetzungen erfüllt. ALG II ist eine Sozialleistung, keine Versicherungsleistung.
Aber vielleicht wäre es besser, erst die örtliche Wirtschaftsförderung oder die IHK anzurufen und die fragen. Vielleicht kann man sich damit viele Umwege sparen. Ansonsten: Antrag bei der örtlichen ARGE stellen.
Als ehemaliger Selbstständiger hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und kann somit auch keine Leistungen für eine erneute Selbstständigkeit beantragen (wie z.B. Existenzgründungszuschuss)
Wenn dann muss man als ehemaliger Selbständiger Arbeitslosengeld II beantragen und die Leistungen beantragen, die dort angeboten werden, wie z.B. Einstiegsgeld (50% der Regelleistung von 351,00 EUR) Kurse/Schulungen sind eine Kann-Leistungen und werden vom jeweiligen Arbeitsvermittler gewährt bei einem Beratungsgespräch