Hallo,
nach 2 1/2 Jahren in einem unbefriedigenden Job mit hoher Reisetätigkeit habe ich am 06.01. selbst zum 31.03. gekündigt. Ich möchte mir eine kleine Auszeit gönnen und etwa ein halbes Jahr von gespartem und meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Yogalehrerin (
Ja, gehe jetzt dort hin, las Dich beraten, gehe nicht erst nachher… (owt)
sprich mit denen, über das was Du vor hast. Es gibt soviele Möglichkeiten, von denen Du nichts ahnen kannst.
Gruß
achim
Hallo,
um Arbeitslosengeld I zu erhalten, muss man in den letzten 3 Jahren mindestens an 360 Kalendertagen gearbeitet haben.
Bei Eigenkündigung gibt es eine Sperrfrist.
Wenn man allerdings nicht vor hat, in den nächsten 6 Monaten zu arbeiten, besteht auch kein Anspruch auf ALG I.
Die erworbenen Anwaltschften für das ALG I gehen vorerst nicht verloren.
lG
Hallo,
aufgrund des Aufhebungsvertrages (selbst verursachte Arbeitslosigkeit) gibt es 3 Monate Sperre, insofern hast Du die Möglichkeit, dich jetzt zu melden. Alternative später in einem halben Jahr, musst du aber deine Krankenversicherung selbst finanzieren und manche Agenturen vergeben auch nach einem halben Jahr noch die Sperrfrist.
Unbedingt beraten lassen, auch weil sich die Berechnungsgrundlage des ALG-Höhe ändern könnte.
Wg. Weiterversicherung danach unbedingt von deiner Krankenkasse beraten lassen
Du solltest Dich auf alle Fälle beraten lassen. Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es eine 3 monatige Sperrfrist. Du musst, um Deine Ansprüche geltend zu machen, Dich sofort arbeitslos melden. Ab dann bist Du aber verpflichtet Dir eine neue Arbeit zu suchen, sonst verlierst Du den Anspruch auf ALGI.
warum?
- verwenden hier alle den Begriff Sperr frist und nicht Sperr zeit , wie es in den Gesetzen seit 1968 heißt?
- meinen alle, dass die Dauer 3 Monate beträgt obwohl im Gesetz 12 Wochen steht?
- meinen alle, dass in dem geschilderten Fall immer eine Sperrzeit eintritt?
Gruß
Otto