Arbeitslos melden für eine Woche

Hallo,

mal angenommen, rein fiktiv, ein Arbeitnehmer meldet sich zum 1.9. arbeitslos (arbeitssuchend fristgerecht 3 Monate vorher. Weiter angenommen er findet zum 10.9. eine neue Stelle. Wenn er nun für eine Woche ALG I beantragt und Anspruch auf 6 Monate ALG I hat, verfällt dann der Rest der 6 Monate und er „sammelt“ von Null Monaten an für das ALG I oder bleibt der restliche Anspruch bestehen?

Tausend Dank für eure Antworten

Gruß Anna

Hallo,

Wenn er nun für eine Woche ALG I beantragt und Anspruch auf 6
Monate ALG I hat, verfällt dann der Rest der 6 Monate und er
„sammelt“ von Null Monaten an für das ALG I oder bleibt der
restliche Anspruch bestehen?

Der „Rest“ bleibt erst mal bestehen. Wenn er bei der neuen Arbeit z.B. nach paar Monaten gekündigt wird, hat er ja noch keinen neuen Anspruch erworben. Da gäbe es dann den „Rest“ vom vorherigen Anspruch.

MfG

Zusatzfrage
Hallo,

ih hätte noch eine fiktive Zusatzfrage.
Könnte der Arbeitgeber nur für eine Woche Arbeitslosengeld beantragen und hätte er daraus irgendwelche Nachteile? Außer, dass eine Woche ALG I für die Zukunft „verbraucht“ wäre?

Und noch eine Frage. Mit Beginn der neuen Anstellung nach einer Woche „spart“ der Arbeitgeber dann weiter an seinen bestehenden ALG I Anspruch an, oder? Rein fiktiv, ich blicke dieses System noch nicht so ganz.

Tausend Dank!

Anna

Hallo,

Könnte der Arbeitgeber nur für eine Woche Arbeitslosengeld
beantragen und hätte er daraus irgendwelche Nachteile?

Du meinst sicher den Arbeitnehmer(?).

Außer,
dass eine Woche ALG I für die Zukunft „verbraucht“ wäre?

So eindeutig ist das nicht. Der „Rest“ spielt nur dann eine Rolle, wenn kein neuer Anspruch aufgebaut wird. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html

Den anderen Frageteil kann ich auch nicht beantworten, da ich selber nicht durchsteige. Sozialrecht ist nicht mein Ding. :frowning:

MfG