Arbeitslos melden: hier sinnvoll?

Hallo,

eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Eine Person hat ihr Studium abgeschlossen und überlegt, sich bis zum Berufseintritt vorübergehend arbeitslos zu melden. Sie ist privat krankenversichert und verfügt über größere Ersparnisse (daher bekommt sie wohl keine finanzielle Unterstützung). Lohnt es sich für diese Person aus irgendwelchen anderen Gründen, z.B. betreffend Renten- oder Krankenversicherung, sich arbeitslos zu melden oder wäre ihr davon eher abzuraten?

Pflichten
Hallo,

ich nehme mal an, Anspruch auf ALG I besteht nicht. Für ALG II ist zuviel Vermögen vorhanden, also würde es keine Leistungen geben.

Wenn man sich arbeitslos meldet hat man aber auch jede Menge Pflichten. Man muß Anträge ausfüllen, zu Terminen mit dem Sachbearbeiter erscheinen, Dokumente einreichen, Bewerbungen nachweisen etc.
Wenn die Person keinen Anspruch auf Leistungen hat muß die Krankenkasse aus eigener Tasche bezahlt werden, für die Rentenversicherung sehe ich jetzt auch keinen Vorteil, da das Amt ja keine Beiträge bezahlen wird. Gut, die Monate würden dann wohl für die Anwartschaft gezählt, aber man wird die 5 Jahre ja wohl auch so in der Zukunft zusammenkriegen…

Wenn man einen Sachbearbeiter kriegt, der einen schnell aus der Statistik haben will, könnte also eine Menge Streß auf einen zukommen für wenig bis null Vorteile.

Ich hätte keinen Bock drauf und würde mit der Zeit lieber etwas Sinnvolleres anfangen, z.B. nochmal länger in Urlaub fahren oder jobben.

Gibt´s denn schon eine Perspektive für den Berufseinstieg?

Viele Grüße

Hallo,

meines Wissens nach ist es deine Pflicht dich Arbeitslos zu melden auch wenn du bereits in der Zukunft einen Job hast. Hier geht es auch um die Registrierung bei der Sozialversicherung. Die würde hier eine Fehlzeit registrieren und dann muss man bei denen Vorstellig werden und das kostet wesentlich mehr Zeit als sich kurz mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzten, wenn du bereits Aussichten auf einen Job hast oder sogar schon den Vertrag unterzeichnet hast.

Hallo,

meines Wissens nach ist es deine Pflicht dich Arbeitslos zu melden auch wenn du bereits in der Zukunft einen Job hast.

Grundsätzlich ist niemand ist verpflichtet sich arbeitslos zu melden.

Hier geht es auch um die Registrierung bei der Sozialversicherung.

Ist sie vielleicht schon längst?

Die würde hier eine Fehlzeit registrieren und dann muss man bei denen Vorstellig werden und das kostet wesentlich mehr Zeit als sich kurz mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzten, wenn du bereits Aussichten auf einen Job hast oder sogar schon den Vertrag unterzeichnet hast.

Kann das mal anhand irgendwelcher Gesetze oder zitierfähiger Quellen belegt werden?
Es ist sicher richtig, dass es Pflichten gibt, wenn man Rechte für sich in Anspruch nehmen will. Aber niemand muss nur um seiner selbst willen zum Arbeitsamt, um sich arbeitslos zu melden. Richtig wird auch sein, dass der Krankenverischerung eventuell das Ende des Studiums und damit der studentischen KV gemeldet werden muss. Aber auch dafür braucht es keine Arbeitslosenmeldung.
Gleichwohl kann sich ein Student auch schon beim AA melden um vermittelt zu werden. Wie hoch da die Erfolgschancen sind, dürfte vom Fach und auch Standtort abhängen. Vielleicht gibt es noch weitere Unterstützung in Form von Kursen, Fahrgeld etc.
Für die Rente bringt das mal keinen Cent mehr. Bitter könnte es allerdings werden, wenn aus irgendeinem GRund der Fall eintritt, dass es eine Rente beansprucht werden könnte und dafür noch ein Tag an einer Wartezeit oder Anrechnungszeit fehlt und diese mit der Arbeitslosenmeldung erreicht worden wäre.

Grüße

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Hallo,

ignoriere alles, was die Ahnungslosen unten geschrieben haben.

Lohnt es sich für diese Person aus
irgendwelchen anderen Gründen, z.B. betreffend Renten- oder
Krankenversicherung, sich arbeitslos zu melden

nein

oder wäre ihr
davon eher abzuraten?

nein, tut nicht weh. Man muß lediglich in bistimmten Abständen bekannt geben, dass man weiterhin eine Arbeit sucht (e-mail genügt) um Karteileichen zu verhindern.

Gruß
Otto