Arbeitslos melden nach 5 monatiger Auszeit

Hallo,

ich habe zum 31. Juli 2012 meinen Job gekündigt und war 5 Monate auf Reisen. Da ich mich für diese Zeit nicht arbeitslos melden wollte (ich wollte 1. meinen Mitbürgern nicht auf der Tasche liegen und 2. hätte ich die Besuche beim Arbeitsamt sowieso nicht wahrnehmen können).

Für die 5 Monate musste ich mich privat versichern.

Was kommt auf mich zu, wenn ich mich nun übergangsweise arbeitslos melde bis ich eine neue Stelle gefunden habe?

Hallo, wir haben das Gleiche vor für 6 Monate und haben uns deswegen damit beschäftigt. In deinem Fall wird die „Strafe“ gelten, d.h., 3-monatige Sperrfrist beim AA. Aus diesem Grunde lasse ich mich für diesen Zeitraum beurlauben, sprich unbezahlte Freistellung, muss dann aber auch der Firma wieder zur Verfügung stehen. Hätte ich kündigen müssen, würde mir das gleiche drohen, nämlich diese Sperrfrist

tut mir leid ,bin nicht auf dem laufenden,kann somit nicht weiter helfen lieben gruß

Hallo,

ich habe zum 31. Juli 2012 meinen Job gekündigt und war 5
Monate auf Reisen.

Da Du selbst gekündigt hast, hätte dir das AA eine Sperrzeit verhängt, die den Bezug von Alo-Geld nach später verschiebt.

Da ich mich für diese Zeit nicht arbeitslos

melden wollte (ich wollte 1. meinen Mitbürgern nicht auf der
Tasche liegen und 2. hätte ich die Besuche beim Arbeitsamt
sowieso nicht wahrnehmen können).

Für die 5 Monate musste ich mich privat versichern.

Was kommt auf mich zu, wenn ich mich nun übergangsweise
arbeitslos melde bis ich eine neue Stelle gefunden habe?

Du sagst beim AA, dass Du Dir eine Auszeit genommen hast um anderweitige Interessen wahrzunehmen. JETZT (zum Zeitpunkt deines AA-Besuches) stehst du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung, Du meldest Dich arbeitslos und arbeitssuchend. Das führt dazu, dass Dein Bezug vom AL-Geld beginnt und zeitgleich musst Du vermutlich Stellen vorweisen, wo Du Dich bewirbst. Auch das AA wird Dir Vorschläge machen. Durch Deine Pause von 5 Monaten ist die Sperrzeit überbrückt.

Also es kommt nichts schlimmes, es werde die Regularien eingehalten und durchgeführt.

Viel Glück in der weiteren Zeit. Nimm zum AA mit: Dein Kündigungsschreben, Deine letzten Gehaltsabrechnungen, Bescheinigungen der Eigenversicherung in den letzten Monaten.

Alles Gute!
Susanne

Hallo,
war dumm sich nicht zu melden, denn wenn man selber Kündigt bekommt man sowieso eine 3 Monatige Sperre, diese wäre jetzt weg gewesen.
Man liegt den Mitbürgen auch nicht auf der Tasche…meine Meinung…man bekommt das was man Eingezahlt hat.
Ich weiß leider nicht was Sie als übergangsweise melden…meinen???
Jeder Mensch kann sich arbeitslos melden, und auch wieder abmelden, egal wie, egal wann.
Allein aus Krankenversicherungs Technischer Seite würde ich mich immer arbeitslos melden.
Ob Ihnen die 3 Monatige Sperre jetzt noch angerechnet wird, das weiß ich leider nicht, möglich wäre es.
Mein Tipp…melden Sie sich auf jeden Fall, tuen Sie so als wenn Sie immer geglaubt haben Sie bekommen kein Geld…erzählen Sie nichts vom Urlaub, oder Reisen in dieser Zeit…und vor allen Dingen nur zuhören, und leider etwas dumm stellen…und immer wieder nach Ihrer Krankenversicherung fragen…und nach Ihrem eingezahlten Arbeitslosengeld.
Vielleicht haben Sie dann Glück, und die Sperre wird mit dieser Zeit verrechnet.
Hoffe ich konnte helfen, und viel Glück.
LG
glaub nicht alles

Hallo,
da kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich die Gesetzeslage nicht kenne, aber du solltest da keine Probleme haben
mfg
Erich

am besten beim arbeitsamt nachfragen, könnt ne sperrzeit auf dich zukommen

Wenn du arbeitssuchend bist musst du Dich regelmäßig beim Arbeitsamt melden. Auch AU und Urlaub musst du anzeigen.
Es kann sein das sie dir eine Stelle anbieten und du direkt vermittelt werden könntest.

Ich würde Dir gerne helfen, doch bin ich auf diesem Gebiet nicht gut.
Es tut mir leid. bycicle

Das ist schwierig. Da Du selbst gekündigt hast, erfolgt normalerweise eine Sperre durch das Arbeitsamt. Ich weiß nicht, ob sie durch Deinen fünfmonatigen Aufenthalt im Außland miteingerechnet wird. Mit dem Arbeitsamt klären. Als Empfehlung: Werde Mitglied bei der VdK. Dies ist ein Sozialverband, der einen sehr guten Ruf hat und Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt. Der Monatsbeitrag ist zur Zeit ca. € 4.50. www.vdk.de.

Hallo,

nach meinen Erfahrungen läuft es wie folgt ab.

  1. einfache Aufnahme Deiner Daten nach Arbeitslosenmeldung durch einen Sachbearbeiter. Am besten Lebenslauf mitbringen.
  2. Einladung durch neu zugewiesenen Arbeitsberater. Bewerbungsunterlagen mitbringen. Den Termin bitte unbedingt wahrnehmen, sonst gibt es Ärger.
  3. Es wird bereits zu Beginn nach dem Grund gefragt, warum Du Dich erst jetzt arbeitslos meldest. Es kommt aber soweit ich weiss keine weitere Reaktion - die tippen das nur in ihren PC ein. Normal wirst Du bei eigener Kündigung die ersten 3 Monate fürs Arbeitslosengeld gesperrt, aber die sind ja bei Dir schon vergangen. Dürfte also m.E. keinen Ärger geben.
  4. Es folgt ausführliches Gespräch mit dem Arbeitsberater. Dann wir eine Eingliederungsvereinbarung erstellt, in der der Inhalt des Gespräch festgehalten ist. Es wird beispielsweise die Anzahl Deiner Bewerbungen pro Monat festgehalten, die HÖhe der vom Arbeitsamt zu erstattenden Bewerbungskosten (Reisekosten, Versandkosten). Wahrscheinlich musst Du Dich auch regelmässig (alle 3 Mo) melden. Solltest Du länger arbeitslos sein, ist es möglichlich, dass Du an irgendwelchen Veranstaltungen (z.B. Bewerbungstraining) teilnehmen musst. Dazu erhälst Du dann aber wieder seperat einen Termin beim Amt und musst widerum Dein Einverständnis geben.
    Wenn Du Dich querstellst, können die Dich wieder beim Arbeitsamt abmelden - also sei immer vorsichtig, was Du tust und sagst.

Ein gebranntes „Kind“

wünscht viel Erfolg bei der Stellensuche.

Crash

Hallo,

also 100% kann ich das nicht beantworten, aber ich gehe davon aus, dass Sie zuerst einmal eine Sperre bekommen, da Sie sich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet haben. Hier muss seit längerem die Arbeitslosigkeit unverzüglich mit der Kündigung angemeldet werden, gleichgültig, ob man vermittelbar ist oder nicht. Nach der Sperre läuft dann die Arbeitslosigkeit normal für die für Sie gültigen Zeitraum.

Hallo,

durch die Selbstlündigung prüft das Arbeitsamt eine zeitliche Sperrfirst des Bezuges. Zusätzlich den Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit und den konkreten Beginn des Bezuges. Die Höhe berechnet sich aus dem vergangenen AV.
Mit dem Bezug durch das AA werden Sie gesetzlich pflichtversichert.

Beste Grüße

Ich gehe davon aus, dass Sie, da Sie keine ausreichende Begründung für die Kündigung angeben (Auszeit reicht nicht) werden Sie eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen. Falls es eine Bildungsreise war, kann es sein dass Sie glück haben und keine Sperre erhalten.

Vermutlich sind Sie auch bei einer Sperrzeit ab der 5. Woche versichert. Das steht aber im Sperrzeitbescheid.
Viele Grüße
Lukas

Hallo ,

ich kann nur raten dass sich sich bei ihrem Jobcenter
telefonisch erkundigen ,dort einen Termin machen und
sich beraten lassen - entweder beim Empfang oder
bei einem Sachbearbeiter oder bei einer Arbeitslosenberatung in ihrer
Stadt -

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Arbeitslosenverband Deutschland e.V.
Der Verband informiert über den Vorstand, die Landesverbände sowie die
Aufgaben der Bundeskoordinierungsstelle. Außerdem gibt es vielfältige …
www.arbeitslosenverband.org/

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Mecklenburg
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Arbeitslosenverband Deutschland - Landesverband Brandenburg e.V.
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Arbeitslosenverband Deutschland e. V. Strausberg - Brandenburg
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Satzung -Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband M-V e.V.
www.alv-hagenow.de/satzung.html13.12.2010 – des Arbeitslosenverbandes Deutschland Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V… in der vom 9. Landesverbandstag am 08.10.2005 …
potsdam-abc.de - Arbeitslosenverband Deutschland …
www.potsdam-abc.de/verzeichnis/visitenkarte.php?mand… Deutschland Landesverband Brandenburg e.V… Asta-Nielsen-Str. 3 14480 Potsdam. Öffnungszeiten: Mo - Do: 8.00 - 15.00 Uhr Fr: 8.00 …

Rufen Sie am besten dort an ,und fragen sie dort nach welcher Arbeitslosenverband sich in ihrer Stadt bzw ihrem Bundesland befindet.

mit fr Grüssen