Szervus miteinander!
Frage: ein Selbständiger gibt sein Geschäft auf und lebt nun als Hausfrau/Hausmann ohne eigenes Einkommen vom Einkommen seines Partners. Sollte er /sie sich arbeitslos melden, um ggf. einen Rentenanspruch aufrechtzuerhalten? Nicht arbeitssuchend, keine Ansprüche auf irgendwelche Unterstützung.Wo kann man eventuell was nachlesen?
Danke im voraus!
Gruß Pusztakind
Hi Pusztakind,
leider gebe ich keine allgemeinen Auskünfte. Ich berate nur individuell, also jeden Einzelfall für sich. Wenn es Dich betrifft, kannst Du mir gerne Deinen Fall vortragen. Meist ist aber in persönliches Gespräch notwendig, damit ich wirklich guten Rat bei solchen Fragen geben kann.
Im Einzelfallcoaching würden in diesem Fall ganz viele sehr wichtige Aspekte zu prüfen sein. Sogar zu viele, um, sie hier zu schreiben.
Wenn Du willst, dann google mich unter >:stuck_out_tongue_winking_eye:ühringer Würselen DOWAS
Hallo,
Sie sollten sich auf jeden Fall arbeitslos bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit melden. Denn auch Zeiten der (nachgewiesenen!) Arbeitslosigkeit können bei der Berechnung der späteren Rente berücksichtigt werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Deutsche Rentenversicherung.
WEnn Sie Ihr Gewerbe aufgegeben haben und über kein Eikommen verfügen, werden Sie zwangsläufig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen müssen. Wenn Sie das sowieso vorhaben, dann zählt der Tag der Antragstellung in der Regel als arbeitslosmeldung. Fragen Sie nach Bescheinigung, denn spätestens beim Rentenantrag oder Kontenklärung wird die Deutsche REntenversicherung nach dieser Bescheinigung fragen. Haben Sie keine, werden die Zeiten nicht als Arbeitslosigkeit anerkannt.