Ja, das geht… aber mit Selbstständigkeit kenne ich mich nicht so gut aus, aber: angeben mußt du das natürlich - und ich denke, daß für dich wahrscheinlich ALG II und nicht ALG I in Frage kommt.
Hallo,
ja, auch Selbständige können Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Allerdings ist der Hilfesuchende verpflichtet, alle Einkünfte anzugeben,auch wenn sie unter 100 € liegen.
Die Antwort von der www.geschenkeinsel.at weis ich leider nicht am besten zum Ams geht und unverbindliche fragen
aber ich glaube schon vorausgesetzt du hast vorher was an Leistungen auch aus eienr anderern Brache einbezahlt
Sobald Sie einer Beschäftigung bzw. Selbständigkeit mit mindestens 15h/Woche nachgehen, sind Sie nicht arbeitslos. Also dürften Sie Ihr Geschäft nur als Nebengewerbe ausüben.
tut mir leid, hier kann ich nicht weiterhelfen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass eine unverbindliche Anfrage beim Arbeitsamt Sinn macht - schließlich wird Selbstständigkeit vom Arbeitsamt vielfältig gefördert. Es könnte sich also lohnen…
Kann man eine eigene Firma haben wenn man Arbeitslosengeld
bezieht?
Muss man die Firma beim Arbeitsamt angeben?
Hallo,
ich kann nur etwas zum Arbeitslosengeld II sagen. Wenn man das beantragt, muss man jedes Einkommen angeben, das man hat, also auch das aus Selbständigkeit. Ein Freibetrag wird dann bei der Berechnung des Bedarfes berücksichtigt, so dass nicht das gesamte Einkommen angerechnet wird.