hallo ihr,
mein sohn wird nächste woche seine ausbildung beendet haben. sein betrieb (1-mann) ächzt und kracht seit jahren schon und kann ihn nicht übernehmen. er müßte also arbeitslosengeld beantragen.
frage: wie hoch ist der anspruch an arbeitslosengeld direkt nach der ausbildung? wird das lehrlingsgehalt als bemessungsgrundlage genommen oder ein gewisser prozentsatz des durchschnittlich zu erwartenden facharbeitergehalts.
danke schonmal für die antworten
gruß
ann