Mein Sohn wird diesen Sommer mit seinem Kunststudium (Bildende Kunst an der UDK Berlin) fertig - und versucht sich selbständig zu machen mit einem Projekt, was aber frühestens im Jahr 2011 finanzielle Förderung erhält und ihm ein Auskommen gibt.
Kann er sich in der Zwischenzeit arbeitslos melden?
Mit welchen Unterstützungssätzen ist zu rechnen?
In welcher Form muss er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Sorry für die späte Antwort.
Er muss sich in jeglicher Form dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Mehr oder weniger im Gesetz steht, dass jede zumutbare Arbeit angenommen werden muss, um den Leistungsanspruch zu mindern oder zu vermeiden. Im Zweifelsfall gehört da auch Gemüse schrubben oder sonst was zu.
Ich denke aber, dass man das schon irgendwie hinbekommt. Wenn die Selbständigkeit nachweislich Aussicht auf Erfolg hat, wird man sich da sicher einig. Die Frage ist, ob er erst selbständigt wird und dann den Antrag stellt oder andersherum. Einfacher wäre es 1. Selbständig, dann AlgII. Sonst muss die Selbständigkeit nämlich erst noch geprüft werden und wenn man der meinung ist, dass diese sich dauerhaft nicht trägt, kann man das direkt knicken.
Danke - das passte ganz gut. Morgen gehts zur Agentur für Arbeit und
danach wissen wir mehr.