Arbeitslos nach Elternzeit was jetzt?

Hallo,

bin neu hier. Ich habe folgendes Problem: Meine Elternzeit läuft am 24.12.2006 aus. Ich mußte bereits kündigen, da mein Arbeitgeber nur eine Vollzeitstelle für mich hatte. Ich aber für diese Zeit keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind habe. Da meine Tochter erst in ca. 1 1/2 Jahren in den Kindergarten kommt und ich, wie bereits geschrieben, sonst keine Betreuungsmöglichkeiten habe, stellt sich mir folgende Frage: Kann ich mich jetzt überhaubt arbeitslos melden, wenn ich durch die fehlende Betreuung keine Job annehmen kann? Oder kann ich mich erst dann arbeitslos/arbeitssuchend melden wenn meine Tochter im Kindergarten untergebracht ist?
Vielen Dank im voraus!!

Grüsse

Bika

Hallo,

Auch Hallo,

bin neu hier.

das macht nichts…

Ich habe folgendes Problem: Meine Elternzeit
läuft am 24.12.2006 aus. Ich mußte bereits kündigen, da mein
Arbeitgeber nur eine Vollzeitstelle für mich hatte.

Sorry, das verstehe ich nicht…warum mußtest Du kündigen?
Du hast einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle; dem dürfen nur dringende innerbetriebliche Gründe entgegenstehen – und die muss der AG erst einmal (gerichtsfest) nachweisen!!
Manche AG machen es sich immer sehr, sehr einfach…
Wo arbeitest Du denn? Wie groß ist die Firma?

Ich aber für diese Zeit keine Betreuungsmöglichkeit für mein
Kind habe.
Da meine Tochter erst in ca. 1 1/2 Jahren in den Kindergarten
kommt und ich, wie bereits geschrieben, sonst keine
Betreuungsmöglichkeiten habe,

wie alt ist denn Dein Kind jetzt? Kannst Du nicht evtl die Elternzeit verlängern?

stellt sich mir folgende
Frage: Kann ich mich jetzt überhaubt arbeitslos melden, wenn
ich durch die fehlende Betreuung keine Job annehmen kann? Oder
kann ich mich erst dann arbeitslos/arbeitssuchend melden wenn
meine Tochter im Kindergarten untergebracht ist?

Wenn Du keine Betreuungsmöglichkeit für Dein Kind hast, kannst Du auch keine Arbeit annehmen; also stehts Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung…

Vielen Dank im voraus!!

Grüsse

Bika

Gruss von Fennchurch

Hallo,

Auch Hallo,

bin neu hier.

das macht nichts…

Ich habe folgendes Problem: Meine Elternzeit
läuft am 24.12.2006 aus. Ich mußte bereits kündigen, da mein
Arbeitgeber nur eine Vollzeitstelle für mich hatte.

Sorry, das verstehe ich nicht…warum mußtest Du kündigen?
Du hast einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle; dem
dürfen nur dringende innerbetriebliche Gründe entgegenstehen
– und die muss der AG erst einmal (gerichtsfest) nachweisen!!
Manche AG machen es sich immer sehr, sehr einfach…
Wo arbeitest Du denn? Wie groß ist die Firma?

Die Firma hat ca. 200 Mitarbeiter. Habe vorher Vollzeit gearbeitet und war in der Annahme das ich nach der Elternzeit auch nur einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe.

Ich aber für diese Zeit keine Betreuungsmöglichkeit für mein
Kind habe.
Da meine Tochter erst in ca. 1 1/2 Jahren in den Kindergarten
kommt und ich, wie bereits geschrieben, sonst keine
Betreuungsmöglichkeiten habe,

wie alt ist denn Dein Kind jetzt? Kannst Du nicht evtl die
Elternzeit verlängern? Im dem Dezember ist meine Elternzeit von 3 Jahren bereits um. Habe daher bereits die volle Elternzeit in Anspruch genommen.

stellt sich mir folgende
Frage: Kann ich mich jetzt überhaubt arbeitslos melden, wenn
ich durch die fehlende Betreuung keine Job annehmen kann? Oder
kann ich mich erst dann arbeitslos/arbeitssuchend melden wenn
meine Tochter im Kindergarten untergebracht ist?

Wenn Du keine Betreuungsmöglichkeit für Dein Kind hast, kannst
Du auch keine Arbeit annehmen; also stehts Du dem Arbeitsmarkt
nicht zur Verfügung…

Vielen Dank im voraus!!

Grüsse

Bika

Gruss von Fennchurch

link zu Teilzeitgesetz-Kommentaren
Hallo nochmal.
hier ein link, in dem viele wissenswerte Sachen zum Teilzeitgesetz drinstehen – siehe zB Punkt 3 (Anspruchauf auf Verringerung der Arbeitszeit)

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richar…

Gruß von Fennchurch