Arbeitslos nach Selbstständigkeit

Hi,

gibt es eigentlich ‚Geldtöpfe‘ für gescheiterte Selbstständige?

Mal angenommen, es macht sich einer nach ca. 15 Jahren als AN selbstständig in einer GmbH (Übername einer vorhandenen). Diese GmbH läuft nach 6 Jahren so schlecht, dass es eigentlich vorbei ist.
Eine Förderung in der Übernahmezeit gab es nicht.

Wenn sich diese Person entschließt, wieder als AN zu arbeiten, das aber nicht sofort klappt, bekommt die Person Geld? (Von wem, auf welcher Basis, zählt die ehemals eingezahlte Arbeitslosenversicherung noch?)

Danke
Robert

Hi,

Wenn sich diese Person entschließt, wieder als AN zu arbeiten, das aber nicht sofort klappt, bekommt die Person Geld?

ja, aus ihren gebildeten Rücklagen für Notfälle.

Agnes

Wenn sich diese Person entschließt, wieder als AN zu arbeiten, das aber nicht sofort klappt, bekommt die Person Geld?

ja, aus ihren gebildeten Rücklagen für Notfälle.

Hmm, nun könnte es ja sein, dass die beiden GFs der GmbH alle Rücklagen ‚steuergerecht‘ verbraucht haben, um bis zur letzen Minute die Angestellten zu halten (die meisten über 50 und ohne Chance auf dem A-Markt).
Ist das dann einfach als Doofheit abzutun?

Robert

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Hallo,

Hmm, nun könnte es ja sein, dass die beiden GFs der GmbH alle Rücklagen ‚steuergerecht‘ verbraucht haben, um bis zur letzen Minute die Angestellten zu halten (die meisten über 50 und ohne Chance auf dem A-Markt).

ein Rückgriff auf die GmbH-Rücklagen wäre, sofern überhaupt möglich, illegal. Aber der GF hätte doch selbst Rücklagen bilden können. Er hat doch einige Zeit Geld verdient, oder?

Gruß

S.J.

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

Hi,

Ist das dann einfach als Doofheit abzutun?
Robert

Nein, das nennt man dann, so bitter es ist, Unternehmerrisiko.
Denn für gescheiterte Selbstständige gibt es erst einmal kein Auffangbecken. Einige ehrliche Verlierer erwischt es dann oft derbe.

Da eine freiwillige Arbeitslosenversicherung – zumindest als wir uns selbstständig machten – nicht bezahlbar war, gibt es da nichts.

Wenn man allerdings tatsächlich völlig mittellos ist, und alle seine Versicherungen (außer den nur unwirtschaftlich verwertbaren), Rücklagen, Ersparnisse, Fonds und Aktien zu Geld gemacht und dieses auch verbraucht hat, dann dürfte man vermutlich Anspruch auf Alg II haben.

Agnes

ein Rückgriff auf die GmbH-Rücklagen wäre, sofern überhaupt möglich, illegal. Aber der GF hätte doch selbst Rücklagen bilden können. Er hat doch einige Zeit Geld verdient, oder?

Immer am Rand des Möglichen.
Klar, er hat gut leben können, aber eben nur leben, nicht vorsorgen. (Er hatte eigene Rücklagen aber ?leider? auch ein eigenes Haus. Er weiss, es gibt Menschen, denen es echt schlechter geht; diese haben aber auch die vergangenen 20 Jahre (14 vor der Selbstständigkeit für den Chef, 6 als Chef) nicht 12 – 15 Std./Tag gearbeitet.

Selbstständigkeit gepaart mit sozialem Gewissen (13 Angestellte) und der nötigen Portion Doofheit (man wird irgendwann ohne jede Werbung erkennen das das vk-Prod. ziemlich einmalig ist) wird anscheinend nicht anerkannt.
Ohne Kinder, jeden Pfennig irgendwie auf den Kopf kloppen, ist „normal“ da man AN ist.
Verantwortung übernehmen, einiges (das Haus hat er ja noch) opfern und bis zum letzten Moment kämpfen ist Unternehmerdoofheit (anscheinend hat jeder Unternehmer von Beginn an Geld ohne Ende.)
Sch…lechte Meinung.
Leider ist kein Profi gefeit vor den „Gesetzen“ der Werbung.

Tut der Staat nix für diesen Bürger?
Robert
(der, den ich den ich mir hier vorstelle, der bräuchte wahrscheinlich Hilfe)

MOD: Text zur besseren Lesbarkeit formell editiert

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Hallo Robert,

unser Gemeinwesen geht – durchaus zurecht meiner Meinung nach – davon aus, dass ein Unternehmer soweit Überblick über seine Risiken hat, dass er diese selbständig absichern kann. Aus diesem Grund ist er häufig nicht verpflichtet, die Pflichtversicherungen für Angestellte zu bezahlen und hat selbstverständlich nach einer Anzahl von Jahren der Selbständigkeit auch keine Ansprüche aus dem Versicherungssystem mehr, in das er ja nicht einzahlt. Dementsprechend bleibt einzig das letzte Auffangnetz der Sozialhilfe über Hartz IV.

Als Unternehmer darüber zu heulen, dass man seinen letzten Heller verwettet hat, ist müßig. Es war eine unternehmerische Entscheidung, das zu tun, die man alleine zu verantworten hat. Letztendlich gehört es zu den wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen, wenn es nicht funktioniert, bevor(!) man Haus und Hof verwettet hat. Soziale Gesichtspunkte sind aus meiner Sicht, wenn es um das eigene Überleben geht, zweitrangig.

Ich gebe aus eigener Erfahrung zu, dass das nicht ganz einfach ist, das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Aussage.

Grüße
Jürgen *Bankrotteur im Vorleben*

MOD: Text editiert (kursiv)

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Hi Robert,

kleiner Tipp am Rande:

Falls die Insolvenz noch nicht eingeläutet ist:
Die Gesellschafter sollten ihr letztes Geld in eine Insolvenzberatung investieren. Das dürfte das Geld mit der höchsten Renditechance im Leben der Gesellschafter sein.
a) Man erspart sich strafrechtliche Konsequenzen, wenn das Kind noch nicht im Brunnen liegt
b) Ggf. vermeidet man einen externen Insolvenzverwalter. (Sehr wichtig, die Jungs sind mehr als ekelhaft in ihren Methoden!)
c) Man kann die GmbH sang und klanglos untergehen lassen ohne viel trara und schnell wieder neu sein Leben aufbauen.

Die Herausforderung ist, einen guten Berater zu finden. Mir hätte ein Berater vermutlich einen guten 5-stelligen Betrag erspart (vom halbseidenen Vorgehen des Verwalters mal abgesehen, der sich die Restmasse erfolgreich innerhalb von zwei Jahren des Verfahrens an Land gezogen hat).

Grüße
Jürgen

Wenn sich diese Person entschließt, wieder als AN zu arbeiten, das aber nicht sofort klappt, bekommt die Person Geld?

ja, aus ihren gebildeten Rücklagen für Notfälle.

Hmm, nun könnte es ja sein, dass die beiden GFs der GmbH alle Rücklagen ‚steuergerecht‘ verbraucht haben, um bis zur letzen Minute die Angestellten zu halten (die meisten über 50 und ohne Chance auf dem A-Markt).
Ist das dann einfach als Doofheit abzutun?

ja ist es, das Hemd ist einem näher als die Hose, die Ex-Angestellten zahlen den Ex-GFs dann auch nicht ihre Verbindlichkeiten.

Robert

Mikesch

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

Leider ist kein Profi gefeit von den „Gesetzen“ der Werbung.
Tut der Staat nix für diesen Bürger?
Robert
(der, den ich den ich mir hier vorstelle, der bräuchte wahrscheinlich Hilfe)

aber natürlich, dafür gibt’s ja Hartz IV, da hat jeder Bedürftige Anspruch drauf

Mikesch

MOD: Text analog zu Vorposting editiert