Arbeitslos + Nebenjob

Hallo,
werde in kürze Arbeitslos und möchte nun noch einen Nebenjob annehmen. Der Nebenjob wäre 3 mal die Woche a 3,5 h also 10.5h die Woche. Hinzu kommt, die Entlohnung von 8€ netto/h. Darf ich nun von diesem Verdienst nur die 165€ behalten oder den gesamten Betrag, da ich doch unter den 15h/Woche liege.
Oder
sollte ich mich nicht arbeitslos melden und den Job so ausüben um an der Steuerlast am Ende des Jahres herumzukommen.
Habe vielleicht im Monat weniger aber ich muß keine Steuer vom Alg bezahlen, da mein Partner berufstätig ist. Steuerklasse 3 und 5.
Ich hoffe ich habe es verständlich rübergebracht und vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

diesbezüglich bin ich leider überfragt.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

ich würde das Arbeitslosengeld mitnehmen, für was bezahlen wir die ganze Zeit Soz.Vers. ?

Die Steuer auf ALG beträgt nach meinen Erfahrungen rund 15 % von den Zahlungen. Dies liegt daran, dass Sie nur indirekt über die sog. Progression der Besteuerung unterworfen werden.

Hab allerdings keine Ahnung was Arbeitsamt zum Nebenjob sagt. evtl. Kürzung ?
steuerlich rate ich Ihnen dies über die 400 € Job zu erledigen, da ist pauschal Lohnsteuer und Sozialversicherung bereis inklusive.

Hi erstmal,

also, Arbeit weg arbeitslos melden! Denn das Arbeitsamt mag keine Lehrzeiten zwischen Arbeit und nicht arbeiten, da man das Beschäftigungsverhältnis bzw. die Zeiten nachweisen muss. Schon wenn der Verdacht besteht arbeitslos zu werden, sollte man sich arbeitsuchend melden und dann ersten Arbeitslosentages erscheinen.

Der Nebenjob wird vom Arbeitgeber angegeben (hoffe ich) wegen Versicherung etc.
Die Abgabe an die Knappschaft macht der Arbeitgeber. Das Thema mit der Steuer von der Alg usw. ist ein so umfassendes Thema, es wäre hier zu viel.
Es kommt auf die Höhe des Arbeitslosengeldes an, und wenn du Alg bekommst, z.B. 700.- € im Monat dann machen die Finanzamtabzüge 50.- € fürs Jahr oder so doch nichts aus, oder?
Zudem kann man Pauschalen geltend machen etc.

Nur das Arbeitsamt kann auf die Arbeitsuche für einen Vollzeitjob hinweisen, welche du ja bemühst sein wirst zu finden, nicht war!

Gruß Frank

Hallo,

Ich kann ihnen zu 100% sagen das sie nur 165.-€ dazuverdienen dürfen.Wenn Sie nur 1 cent mehr haben müssen Sie Steuer dafür bezahlen und bekommen dann nur noch ca.120.-€ bei 400.-€ sind es nur noch 290.-€.Die Abzüge werden ihnen sofort jedes Monat abgezogen.
Also unter uns gesagt, es lohnt sich nicht mehr zu arbeiten.
Versuchen Sie es mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren das Sie so viele Stunden bis zum Betrag von 165.-€ arbeiten wollen.
Ich habe selbst 10 Jahre auf 400.-€ gearbeitet und war Gruppeneinteilerin und hatte mehrere Kollegen darunter die ich nicht zu mehr Stunden einteilen konnte.

Gruß
monika61

Hallo sepp74,

Deinen Ausführungen entnehme ich, daß der Beginn Deiner Arbeitslosigkeit schon feststeht.

Also solltest Du Dich ja schon arbeitslos gemeldet haben ( arbeitslos ab … ).

Dann solltest Du Dir schnellstens Gewissheit verschaffen über die Höhe des Arbeitslosenentgeltes.

Und nun beginnt die Rechnerei.

Ich würde mir vom Finanzamt die CD „Elster“ für Steuererklärungen besorgen oder aber im Internet herunterladen.

Und nun würde ich eine fiktive Steuererklärung für 2010 mit Deinen aktuellen Einkommensdaten ( bisher und zu erwartend 2011 ) erstellen:

  1. Dein bisheriges Einkommen
  2. Einkommen Deiner Ehefrau
  3. Arbeitslosengeld

Wenn Du die Steuererklärung fiktiv erstellt hast, kannst Du die vermutliche Erstattung im Programm ausrechnen.

Auch wenn die gesetzlichen Regelungen von 2010 zugrunde liegen, sollte für 2011 keine erhebliche Differenz entstehen.

Bei Deinem Nebenjob gehe ich von einem Minijob aus, den Du brutto für netto ausgezahlt bekommst. Also keine Berücksichtigung in der Steuer.

Aber Kürzung des Arbeitslosengeldes um den die gesetzliche Freigrenze übersteigenden Betrag.

Bei dieser zweiten Silmultanrechnung erhälst Du dann die Steuerrückzahlung.

Ein Vergleich der Summen führt Dich zum Ergebnis.

Fall 1:

  1. Dein Netto bisher
  2. Netto der Ehefrau
  3. Dein Arbeitslosengeld
  4. Steuererstattung

= Summe Einnahmen

Fall 2:

  1. Dein Netto bisher
  2. Netto der Ehefrau
  3. Dein bereinigtes ( vermindertes )Arbeitslosengeld
  4. Steuererstattung
  5. Netto aus Nebenjob

= Summe Einnahmen

Natürlich sind alle Sonderausgaben und sonstige Einkommen zu berücksichtigen.

Es ist ferner zu berücksichtigen, wie hoch Dein Arbeitslosengeld sein wird und von welcher Dauer der Arbeitslosigkeit Du ausgehst.

Wie lange besteht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ??

Denke auch an die Kranken- und Rentenversicherung !!!

Die Darstellungen natürlich ohne Gewähr und Haftung; eventuell mehr bei persönlichem Anschreiben unter [email protected]; bitte Hinweis auf wer-weiss-was im Betreff

Aber die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen; im Nachinein ist man immer schlauer.

Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo

Wenn du ALG I bekommst ist das nicht so schlimm wenn du aber ALGII bekommst wird das angerechnet da ist vorsicht geboten du bekommst auch soviel ich weis keine 165 € ausbezahlt sondern weniger.und alles andere wird zum ALG II angereschnet .prüfe genau ob sich das lohnt.Vllt meldest du dich nicht arbeitslos sondern Arbeitssuchend auch das sollte man prüfen.
Wenn dein Partner einen Job hat ist es so und so fraglich ob du Alg II (Harz) bekommst das muss berechnet werden.Leider sind das Fragen die dir das Arbeitsamt nur beantworten kann.
LG Mausi123

Hallo,
man kann auch pauschal den Arbeitslohn besteuern und nicht über die Lohnsteuerkarte. Dann muss der Arbeitslohn auch nicht in der Einkommensteuererklärung erklärt werden.

Das Arbeitslosengeld wird nicht besteuert. Er erhöht den Steuersatz und dieser erhöhte Steuersatz wird auf das Zu versteuernde Einkommen angerechnet. Hierdurch entstehen dann die Nachzahlungen.
Gruß

Schade da kann ich nicht helfen

Hallo,

wenn Du arbeitslos bist behälst Du die 165 Euro und der Rest wird angerechnet auf das Arbeitslosengeld.
Gruß
maunzer