so schwer sind die Fragen nicht, die Kasse hätte das meiste beantworten können.
Dauert die Pflichtversicherung bei ALG I mind. 12 Monate kann man in der Kasse bleiben, z.B. zum Mindestbeitrag.
Wenn weniger als 12 Monate, muss einen die PKV zurücknehmen.
Wenn es einen GKV-versicherten (Ehe)Partner gibt, kann man in die Familienversicherung.
Die PKV hätte bei ALG I-Beginn gekündigt werden können, man hat sich für AW entschieden. Dann ist Familienversicherung dem Sinne nach auch kein Grund für eine fristlose Kündigung der AW. Normale Kündigung (meist) zum 31.12. des Jahres.