Arbeitslos ohn Bezüge

Hallo,
folgende Frage, für dessen Beantwortung bisher niemand gefunden werden konnte. an wen wendet man sich? (erste Frage)
Worst case scenario:

  • demnächst arbeitslos ohne Bezüge - ALG II kommt nicht in Betracht.
  • während des ALG I Bezuges in der GKV
  • vorher immer in der PKV (jetzt Anwartschaft)
  • wenn keine Bezüge mehr , muß man aus GKV wieder raus
  • hat man dann dann Anrecht auf Ist Familienmitversicherung bei Partner möglich, der in der GKV ist??
  • kommt man dann ohne weiteres aus der PKV raus??

Welche Stelle kann hier kompetent Auskunft geben. PKV hat kein Interesse, Arbeitsagentur keine Ahnung etc.

Tausend Dank für Hilfe!!!

Halo,

so schwer sind die Fragen nicht, die Kasse hätte das meiste beantworten können.

Dauert die Pflichtversicherung bei ALG I mind. 12 Monate kann man in der Kasse bleiben, z.B. zum Mindestbeitrag.

Wenn weniger als 12 Monate, muss einen die PKV zurücknehmen.

Wenn es einen GKV-versicherten (Ehe)Partner gibt, kann man in die Familienversicherung.

Die PKV hätte bei ALG I-Beginn gekündigt werden können, man hat sich für AW entschieden. Dann ist Familienversicherung dem Sinne nach auch kein Grund für eine fristlose Kündigung der AW. Normale Kündigung (meist) zum 31.12. des Jahres.

Viel Glück

Barmer