Arbeitslos ohne Leistungsbezug

Eine fast 60j. Frau bekommt nach Scheidung Unterhalt, mit der Auflage sich Arbeitsuchend zu melden.
Arbeitsagentur erwünscht die Unterzeichnung der 58Regelung, somit würde sie k e i n e Arbeitsvermittlung suchen.
Dem „Wunsch“ der Agentur nicht nachzukommen, was sind die Folgen?

Man wird sie solange mit Massnahmen nerven, bis sie unterschreibt
Jedenfalls die Erfahrung renitenter Unterschriftsverweiger in dieser Sache aus der Vergangenheit

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
mich würde in erster Linie interessieren, ob die Frau denn tatsächlich Arbeit sucht. Denn die sog. 58er Regelung besagt, daß man Leistungen bezieht, ansonsten von der Arbeitsagentur aber nicht „belästigt“ wird.
Im übrigen, im Zweifelsfall würde ich das unterschreiben und mir selber einen Job suchen, denn das was die Arbeitsagentur (selbst für viel Jüngere leistet) ist nicht wirklich erwähnenswert.
Viel Glück
Schöne Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
mich würde in erster Linie interessieren, ob die Frau denn
tatsächlich Arbeit sucht. Denn die sog. 58er Regelung besagt,
daß man Leistungen bezieht, ansonsten von der Arbeitsagentur
aber nicht „belästigt“ wird.

Hallo zurück-die Frau bezieht keine Leistung vom Arbeitsamt, sie sucht
versicherungspflichtige Arbeit. Ansonsten siehe genaue Fragestellung.
Danke für die Antwort.

Hallo,

vielleicht mal hier nachlesen:
zum Einstimmen – hier:
http://whttp://www.mdr.de/exakt/1780137.html

näheres zur 58-Regel
ww.theonussbaum.de/seiten/regel/regel.htm

Vorsorge
http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2006-Arbeitslos-2…

möglicherweise findet sich daraus eine Antwort von alleine.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]