So tappt man in die „Schröder“-Falle in Sachen Gesundheitswesen:
Hier die Fakten:
Ich war bis 30.04.02 arbeitslos und bezog Arbeitslosenhilfe.
Ab 01.05.02 war ich selbständig und bezog Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt.
Krankenkassenmäßig machte ich zunächst nichts.
Meine Krankenkasse - die HEK - wollte zweimal den Betrag von 118,40 Euro von mir haben, weil ich angeblich freiwillig krankenversichert wäre. Dem habe ich aber nie zugestimmt.
Als im dritten Monat schon wieder eine Mahnung kam, rief ich dort an und sagte, ich wäre doch seit 1. Mai gar nicht mehr bei der HEK versichert. Ich sagte, ich wäre überhaupt nicht mehr versichert; ich wäre kerngesund und wolle das Geld sparen. Die Sachbearbeiterin sagte mir daraufhin, das wäre dann in Ordnung so. Ich habe nie mehr etwas gehört.
Heute - am 03.12. - entschloss ich mich dann, mich arbeitslos zu melden, weil 0 Aufträge (in Worten: null!) da waren und mein Konto immer mehr in die Miesen rutschte.
Die Arbeitslosmeldung ging glatt, nur der Antrag auf Arbeitslosenhilfe nicht. Der Sachbearbeiter gab mir die Unterlagen zurück, da die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse fehlte. Der Beamte machte die Annahme des Antrages davon abhängig, dass alle Unterlagen vollzählig wären. So weit, so richtig.
Ich ging also nichtsahnend zur AOK und wollte mich dort anmelden. Aber abgelehnt! Ich müsse zur Krankenkasse gehen, wo ich zuletzt gesetzlich versichert gewesen sei. Dies wäre eine Gesetzesänderung von Schröders Regierung. Den Paragraphen dazu konnte (oder wollte) mir der Sachbearbeiter nicht nennen.
Ich ging also zur HEK. Dort sagte man mir, ich müsse einen neuen Aufnahmeantrag stellen. Nach dessen Bewilligung könne man mir die Mitgliedsbescheinigung ausstellen. Und jetzt kommt der Hammer: Die Mitgliedschaft wird nur gewährt, wenn ich „Leistungsbezieher vom Arbeitsamt“ wäre! So steht es auf dem Formular.
Hier tritt eine Wechselwirkung mit bösen Folgen ein:
Das Arbeitsamt macht einen Leistungsbezug von der Mitgliedschaft in der Krankenkasse abhängig.
Die Krankenkasse setzt für die Mitgliedschaft Leistungsbezug vom Arbeitsamt voraus.
Das eine schließt das andere also völlig aus! Das Sozialgesetzbuch kennt also scheinbar nicht die Möglichkeit, das es „Aussteiger“ geben könnte!
Ich bin also quasi auf die „Gnade“ zumindest eines der beiden Sachbearbeiter angewiesen.
Lehnen beide ab, sehe ich alt aus!
Muss ich jetzt bis zum Sankt Nimmerleinstag ohne Krankenversicherung bzw. ohne Leistungsbezug bleiben? Oder welche Möglichkeiten gibt es?
So tappt man in die „Schröder“-Falle in Sachen
Gesundheitswesen:
Hier die Fakten:
Ich war bis 30.04.02 arbeitslos und bezog
Arbeitslosenhilfe.
Ab 01.05.02 war ich selbständig und bezog Überbrückungsgeld
vom Arbeitsamt.
Krankenkassenmäßig machte ich zunächst nichts.
Meine Krankenkasse - die HEK - wollte zweimal den Betrag
von 118,40 Euro von mir haben, weil ich angeblich freiwillig
krankenversichert wäre. Dem habe ich aber nie zugestimmt.
Als im dritten Monat schon wieder eine Mahnung kam, rief
ich dort an und sagte, ich wäre doch seit 1. Mai gar nicht
mehr bei der HEK versichert. Ich sagte, ich wäre überhaupt
nicht mehr versichert; ich wäre kerngesund und wolle das Geld
sparen. Die Sachbearbeiterin sagte mir daraufhin, das wäre
dann in Ordnung so. Ich habe nie mehr etwas gehört.
Heute - am 03.12. - entschloss ich mich dann, mich
arbeitslos zu melden, weil 0 Aufträge (in Worten: null!) da
waren und mein Konto immer mehr in die Miesen rutschte.
Die Arbeitslosmeldung ging glatt, nur der Antrag auf
Arbeitslosenhilfe nicht. Der Sachbearbeiter gab mir die
Unterlagen zurück, da die Mitgliedsbescheinigung der
Krankenkasse fehlte. Der Beamte machte die Annahme des
Antrages davon abhängig, dass alle Unterlagen vollzählig
wären. So weit, so richtig.
Hallo,
Du musst nicht alle Unterlagen vollständig haben, kann der Sachbearbeiter nicht verlangen, gibt keine rechtliche Grundlage dafür, sind nur zu bequem dort im AA.
Gib ihm eine Bescheinigung von Dir, dass Du demnächst die KV nachreichen wirst und er muss Deine Angelegenheit bearbeiten,
ansonsten 2 bitten —> ab zu seinem Chef, lass Dich nicht unterbuttern.
Gruss
Gerd
PS: Aber den Krankenkassenbeitrag hast aber schon mit dem Überbruckungsgeld mitgenommen???
Ich ging also nichtsahnend zur AOK und wollte mich dort
anmelden. Aber abgelehnt! Ich müsse zur Krankenkasse gehen, wo
ich zuletzt gesetzlich versichert gewesen sei. Dies wäre eine
Gesetzesänderung von Schröders Regierung. Den Paragraphen dazu
konnte (oder wollte) mir der Sachbearbeiter nicht nennen.
Ich ging also zur HEK. Dort sagte man mir, ich müsse einen
neuen Aufnahmeantrag stellen. Nach dessen Bewilligung könne
man mir die Mitgliedsbescheinigung ausstellen. Und jetzt kommt
der Hammer: Die Mitgliedschaft wird nur gewährt, wenn ich
„Leistungsbezieher vom Arbeitsamt“ wäre! So steht es auf dem
Formular.
Hier tritt eine Wechselwirkung mit bösen Folgen ein:
Das Arbeitsamt macht einen Leistungsbezug von der
Mitgliedschaft in der Krankenkasse abhängig.
Die Krankenkasse setzt für die Mitgliedschaft
Leistungsbezug vom Arbeitsamt voraus.
Das eine schließt das andere also völlig aus! Das
Sozialgesetzbuch kennt also scheinbar nicht die Möglichkeit,
das es „Aussteiger“ geben könnte!
Ich bin also quasi auf die „Gnade“ zumindest eines der beiden
Sachbearbeiter angewiesen.
Lehnen beide ab, sehe ich alt aus!
Muss ich jetzt bis zum Sankt Nimmerleinstag ohne
Krankenversicherung bzw. ohne Leistungsbezug bleiben? Oder
welche Möglichkeiten gibt es?
Du hast das Wahlrecht, eine Kasse zu wählen, für die Entgegennahme des Arbeitslosenhilfeantrages ist es nicht maßgeblich.
Im Übrigen gilt hier wie bei Deiner letzten Frage, dass die Selbständigkeit, die Du Dir mit Überbrückungsgeld hast finanzieren lassen wohl ein richtiger fake war. Immerhin hast Du ein Drittel mehr Geld bekommen, das Du eigentlich in Versicherung und Bemühungen, Deinen Lebensunterhalt zu verdienen, stecken solltest.
mfg
erle
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Hallo,
lass dir von einem „Krankenkassenmensch“ folgendes sagen.
In deinem Fall ist die HEK zuständig und wird dich auch
versichern - aber nur dann wenn du auch tatsächlich
Leistungen vom Arbeitsamt erhälst.
Das bedeutet einwandfrei folgendes.
Du gibst beim AA. die HEK als letzte Kasse an und das AA.
muss dich dort anmelden und zwar zu dem Tag, an dem die
Leistung beginnt - nur so läuft das und nicht anders.
Das hat ausnahmsweise mal nix mit Politik, Schröder oder
sonst was zu tun, sondern einfach nur mit Logik.