Arbeitslos,Rente,

Hallo,bin jetzt 60,5 Jahre und seit 27,5 Jahren in der Firma.Jetzt wird meine Abteilung im laufe des Jahres geschlossen,was nun?Ich könnte sofort in Rente aber mit
18 % Abzügen ,das ist bei mir zu teuer,da ich nur einen
4 Tage Job habe (24 Std per Woche). Geht es wenn ich in die Arbeitslosigkeit gehe für 2 Jahre? dann in Rente gehe.
Bekomme ich dann auch noch eine Abfindung? Wenn ja, wie wird das bei der Arbeitslosigkeit berechnet? Wie wird es versteuert?
Danke für eure hilfe

Hallo,bin jetzt 60,5 Jahre und seit 27,5 Jahren in der
Firma.Jetzt wird meine Abteilung im laufe des Jahres
geschlossen,was nun?Ich könnte sofort in Rente aber mit
18 % Abzügen ,das ist bei mir zu teuer,da ich nur einen
4 Tage Job habe (24 Std per Woche).

also ich würde raten zunächst zu klären mit dem betrieb ob und wieviel abfindung es gibt ,wenn du dich bei der arge meldest bekommst vorerst nichts da musst erst die abfindung aufbrauchen und einen rentenantrag kannst auch später stellen

Geht es wenn ich in die

Arbeitslosigkeit gehe für 2 Jahre? dann in Rente gehe.
Bekomme ich dann auch noch eine Abfindung? Wenn ja, wie wird
das bei der Arbeitslosigkeit berechnet? Wie wird es
versteuert?
Danke für eure hilfe

Seit diesem Jahr besteht keine Möglichkeit mehr, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen (Grundsatz, Ausnahmen mögen die Regel bestätigen), sondern erst mit 62 Jahren. Arbeitslosengeld I wird nur gezahlt, wenn man gekündigt worden ist. Ist dies der Fall wird regelmässig normalerweise auch eine Abfindung gezahlt respektive muss gezahlt werden. Die Abfindung ist dann natürlich zu versteuern in dem Jahr, in dem sie zugeht. Meist liegt man dann in der höchsten steuerlichen Stufe, so dass dann gut die Hälfte davon an den Fiskus verschwindet. Die andere Hälfte wird dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet, da es zuerst zu verbrauchen ist, bevor eine staatliche Leistung erbracht wird.

MfG
CKH

Ob die Abfindung auch noch in 2 Jahren gezahlt wird, kann nur dem Sozialplan (Abfindungsangebot) entnommen werden. Die meisten Betrieben schmelzen die Abfindung ab, je später der Arbeitnehmer ausscheidet.

Für das Arbeitslosengeld I spielt die Abfindung keine Rolle. Sie wird bei Auszahlung besteuert, gegebenenfalls nach der Fünftelregelung, wie unter www.abfindunginfo.de/fuenftelregelung.htm beispielsweise erläutert.

Hallo,

leider kann ich Dir in der Angelegenheit nicht weiter helfen, ist zu speziell, ich kenne mich damit nicht so gut aus.
gruß
chrissixyz

Nein,leider kann ich dir nicht helfen.Aber wende dich doch an den Sozialverband,es kostet alle drei Monate 20 euro.Die haben wirklich erfahrung in diesen fragen.Schau doch mal an einem deinem PC SOVD (Sozialverband)vieleicht ist einer ganz in der Nähe.Gruß draku11

Hey,
zu der Abfindung im Bezug auf Alo-Geld und Steuer muss ich passen.
Und klar würde ich das Alo-Geld voll ausschöpfen und dann gibt es weniger Abschlag in der Rente.

Gruß

Hallo,
bei der langjährigen Zugehörigkeit in der Fa. sollte eine gute Abfindung abfallen. Aber du solltest dir das „rausschieben“ nicht gefallen lassen. Lasse dich in der Fa. in eine andere Abteilung umsetzen, … versuche Altersteilzeit, bis zur Rente. (Wie das geht, nochmal nachfragen)
Auch wenn du eine Abfindung bekommst, kannst du 2 Jahre ALG1 beziehen.

Hier ein paar Links:
Anrechnung an´s Arbeitslosengeld
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/139.htm

Abfindung versteuern.
http://www.abfindunginfo.de/abfindu3.htm

http://www.welt.de/finanzen/article4107868/Wie-muss-…

Stempeln (ALG1)
http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/R…

Viel Erfolg
Gruß Wolfgang

Hallo, bibö
leider kann ich Deine Frage nicht schlüssig beantworten. Aus eigener erfahrung kann ich Dir nur raten Dir beim Arbeitsamt und der zuständigen Rentenstelle schnellstmöglich einen Termin zu holen.
Die können Dir Deine Rechte und Ansprüche ganz konkret aufzeigen.

Noch arbeitswillig?
Arbeit suchend?
Arbeitslosengeld - ja/nein - wie lange.

Mein letzter Arbeitgeber erhielt 12 Monate einen ordentlichen Zuschuss - (ü-58 Regelung)Womöglich stattdessen ein Ausgleich für die Rentenminderung?

Ich wünsche Dir, dass sich eine verträgliche Lösung für Dich finden wird.

Mit freundliche Grüßen
Rent Nerin