Hallo biac,
zunächst erhälst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld ist gleich hoch wie dein momentanes Arbeitslosengeld. Insgesamt gibt es Muitterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengelds 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung. Handelt es sich um eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt wird das Mutterschaftsgeld noch 12 Wochen nach der Entbindung bezahlt.
Für diesen Zeitraum besteht eine kostenfreie Versicherung bei deiner GKV.
Elternzeit gibt es nur für versicherungspflichtgige Arbeitnehmer. Arbeitslose können Elterngeld beantragen. Ob Anspruch besteht, kann ich nicht beantworten. Dies hängt von Einkommensgrenzen ab.
In Baden-Württemberg ist die Landeskreditbank in Karlsruhe die zuständige Stelle für die Beantragung des Elterngeldes. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einfach mal „googeln“.
Falls ihr Elterngeld bekommt, stellt sich für mich eine Frage ? Wo ist dein erstes Kind versichert ?
Wenn es auch bei dir in der GKV mitversichert ist, kann das zweite Kind grundsätzlich auch mitversichert werden. Die Krankenkasse prüft mithilfe eines Familienfragebogens (unter anderem mit Einkommensstewuererklärung deines Mannes) die kostenfreie Familienversicherung ab.
Erhälst Du kein Elterngeld, dann kannst Du dich bei der GKV freiwillig weiterversichern. Als Beitragsgrundlage wird die Hälfte des Einkommens deines Ehemannes berücksichtigt(sogenannter Ehegattentarif).
Die beiden Kinder müssen dann bei dieser Konstellation ebenfalls freiwillig versichert werden. Alternativ können die Kinder auch in der PKV des Ehemannes versichert werden. Müsste man sich durchrechnen.
Pro Kind kostet die GKV ca.140€. Was ein Kind in der PKV des Mannes kostet weiss ich nicht. Bitte direkt dort erfragen.
Wenn dein Mann dich als familienbeschäftigte Mitarbeiterin anstellen will, muss er dich mit einem Bruttolohn von mindestens 401€ entlohnen. Ab diesem Einkommen entsteht Versicherungspflicht.
Sollte dies so gemacht werden, sind die beiden Kinder nicht automatisch wieder bei dir mitversichert. Die Kasse prüft dann wie oben erwähnt mit Einkommenssteuerbescheid die Familieversicherung.
Gehe mal davon aus, dass die beiden Kinder auf alle Fälle selbst versichert werden müssen. Hierbei können also keine Ausgaben gespart werden.
Viel Info ! Hoffe, daß alles verständlich war. Wenn nicht dann nochmals ne Mail. Wenn ja, dann bitte ein „Sternchen“
Mit freundlichen Grüßen
sigi-der-schwabe