Arbeitslos & Schwanger & Krankenversicherung?

Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage, dessen Antworten hoffentlich zur Lösung meines Problems führen werden.

Zur Zeit bin ich arbeitslos und erhalte Arbeitslosengeld bis zum 31.12.10.
Einen Monat vorher erwarte ich mein zweites Kind, so dass ich ab ca. Anfang Dezember in Elternzeit gehen will.
Mein Mann ist selbständig und in der PKV.
der Arbeitslosigkeit war ich als Angestellte in der GKV.

  • Wie bin ich und meine Kinder während der Elternzeit krankenversichert?

  • Wie während des Mutterschutzes?

  • Wie lange kann ich die Elternzeit (auch max 3 Jahre?) in Anspruch nehmen? - Könnte man Mann mich anstellen und ich würde damit samt Kinder in der GKV bleiben?

Vielen Dank im Vorraus Erika

Hallo Erika,

Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstag, also so Mitte/Ende Oktober in der Zeit erhälst Du dann Mutterschaftsgeld von Deiner Krankenkasse in Höhe Deines Arbeitslosengels. Dann hast Du noch einen Anspruch 8 Wochen nach der Entbindung, in dieser Zeit bist Du gesetzlich Krankenversichert. Danach kannst Du dann beitragsfrei versichert sein, solange Du Elterngeld erhältst.

Ob Deine Kinder mitversichert werden können hängt am Einkommen von Deinem Mann ab. Wo ist denn Dein erstes Kind momentan versichert? Auch PKV? Das kannst Du ja bei Deiner Krankenkasse prüfen lassen, ob das Einkommen Deines Mannes zu Hoch ist. ( Diese ist aber nur nötig wenn Ihr verheiratet seit, wenn ihr es nicht seit, können Dir kinder bei Dir mitversichert sein)

Dein Mann könnte Dich schon anstellen, Deine Krankenkasse prüft dann aber dies Beschäftigung wegen Familienhafter Mitarbeit, dass kann sein dass die dann eine Anmeldung nicht zulassen.Also wenn er Dich mit einem Einkommen von 401Euro einstellt wirkt es sehr unglaub würdig.

Alles Gute.
Katja

HAllo Katja,

ersteinmal „wow“ für die schnelle Antwort.
Nach den 8 Wochen Mutterschutz (nach der Geburt) schreibst Du, dass ich beitragsfrei versichert bin.
HEißt das, dass ich in der GKV bin ohne zu zahlen?
Und das bis max. 3 Jahre lang?
Was ist mit den Kindern?
Mein jetztziges Kind ist bei mir in der GKV, da mein Mann unter 4000€ brutto verdient.

Wären die Kinder dann auch beitragsfrei versichert?

Hallo

bitte dringend mit der Krankenkasse in Verbindung setzten. Da gibts einiges zu klären. Die AOK gibt sehr qualifiziert Auskunft: 0800 10 10 099

Zur Elternzeit: Elternzeit kann man nur beantragen, wenn man einen Arbeitgeber hat.

LG
Christoph

Hallo, Sie selbst dürften weiterhin beitragsfrei in der GKV bleiben, sowohl in Elternzeit als auch im Mutterschutz.

Ihr Kind muss mit eigenem Beitrag versichert werden, wenn Ihr Ehegatte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ca. 50000 EUR verdient. Das kann dann gesetzlich oder privat sein.

Ein Ehegattenarbeitsverhältnis ist grundsätzlich möglich, bringt aber bezüglich der Versicherung des Kindes nichts Anderes. Solche Arbeitsverhältnisse werden streng überprüft und sollten ernsthaft durchgeführt werden.

Wegen der Details der Elternzeit - soweit es nicht um die KV geht - möchte ich mich zurückhalten. Alle Fragen sollte aber auch die Krankenkasse beantworten können und wollen.

Gruss

Wolfgang Will

Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage, dessen Antworten hoffentlich zur Lösung
meines Problems führen werden.

Zur Zeit bin ich arbeitslos und erhalte Arbeitslosengeld bis
zum 31.12.10.
Einen Monat vorher erwarte ich mein zweites Kind, so dass ich

ab ca. Anfang Dezember in Elternzeit gehen will.
Mein Mann ist selbständig und in der PKV.
der Arbeitslosigkeit war ich als Angestellte in der GKV.

  • Wie bin ich und meine Kinder während der Elternzeit
    krankenversichert?

  • Wie während des Mutterschutzes?

  • Wie lange kann ich die Elternzeit (auch max 3 Jahre?) in
    Anspruch nehmen? - Könnte man Mann mich anstellen und ich
    würde damit samt Kinder in der GKV bleiben?

Vielen Dank im Vorraus Erika

Hallo!

Ich kenne mich leider mit diesen Themen nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

H.C. Sanders

Sechs Wochen vor der Entbindung, Mutterschutzfrist : Anspruch auf ALG I Das Mutterschaftsgeld bekommst du insgesamt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. das Elterngeld auf 3 Jahre zu strecken. Denn in diesen 3 Jahren bleibt die Mitgliedschaft - aufgrund des vorherigen ALG I-Bezuges - kostenlos für die Dauer des Elterngeldbezuges erhalten. Kinder sind in der kostenlose Familienversicherung.(Verdienst des Vaters beachte) wenn Sie Anspruch darauf haben.
Gruß
Am besten mal zur Kasse gehen und das beschwätzen.

tut mir leit aber ich kann dir leider nichs genaues sagen .

Hallo Erika,
sie sind 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung im Rahmen des Mutterschaftsgeldes (welches Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen) beitragsfrei versichert. Danach für max 1 Jahr für die Dauer des Elterngeldbezuges weiterhin beitragsfrei versichert. Erziehungsurlaub kennt das Arbeitsamt nicht, das heisst sie müssen sich dann freiwillig in Höhe Ihrer Einnahmen selbst weiterversichern. Hierbei wird die Hälfte des Einkommens Ihres Mannes mit angerechnet, maximaler Beitragssatz ist die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Familienversicherung für die Kinder ist nur kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn Ihr Mann nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Natürlich besteht die Möglichkeit das Ihr Mann sie anstellt. Wichtig hierbei ist jedoch das das Geld tatsächlich fliessen muss (Entgelt). Der Rentenversicherungsträger prüft nämlich „Scheinarbeitsverhältnisse“ bei familienhafter mithilfe.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten.
M.f.G
yvonne

Du bist solange versichert wie Du Elterngeld erhältst und evt. Bundeserziehungsgeld ( das ist aber Einkommensabhängig), solange Du diese Geld bekommst bist Du beitragsfrei versichert ( das heißt Du mußt keine Beiträge zahlen, weil Du davor als Pflichtversicherte übers Arbeitsamt angemeldet warst) und wenn Dein Mann weiterhin unter dieser Grenze bleibt, kannst Du auch Deine Kinder mitversichern und das kostet natürlich auch nichts. Ob das nun genau 3 Jahre sind hängt vom Elterngeld- und Erziehungsgeldbezug ab. ( Die 3 Jahre gelten nur bei Beschäftigten, da ist es unabhängig vom Elterngeldbezug )

Guten Tag Erika,

während der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft bei der letzten gesetzlichen Kasse kosten frei erhalten.
Die Kinder können nicht kostenlos mit Ihnen versichert werden, wenn:
Ihr Ehemann mehr verdient als Sie, privat krankenversichert ist und sein Jahreseinkommen über 49.950€ (2010) liegt.
Übersteigt sein Einkommen nicht diese Grenze sind die Kinder kostenlos mit Ihnen gesetzlich versichert.

Natürlich könenn Sie sich bei Ihtrem Ehemann auch anstellen lassen.
Hier prüft aber die gesetzliche Kasse sehr genau ob Sie z.B. anstelle einer fremden Arbeitskraft wegen wegen Mehrarbeit angestellt werden.
Alles Gute für die bevorstehende Entbindung.

Gruß
Harald Wesely

Hallo biac,

zunächst erhälst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld ist gleich hoch wie dein momentanes Arbeitslosengeld. Insgesamt gibt es Muitterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengelds 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung. Handelt es sich um eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt wird das Mutterschaftsgeld noch 12 Wochen nach der Entbindung bezahlt.

Für diesen Zeitraum besteht eine kostenfreie Versicherung bei deiner GKV.

Elternzeit gibt es nur für versicherungspflichtgige Arbeitnehmer. Arbeitslose können Elterngeld beantragen. Ob Anspruch besteht, kann ich nicht beantworten. Dies hängt von Einkommensgrenzen ab.
In Baden-Württemberg ist die Landeskreditbank in Karlsruhe die zuständige Stelle für die Beantragung des Elterngeldes. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einfach mal „googeln“.

Falls ihr Elterngeld bekommt, stellt sich für mich eine Frage ? Wo ist dein erstes Kind versichert ?

Wenn es auch bei dir in der GKV mitversichert ist, kann das zweite Kind grundsätzlich auch mitversichert werden. Die Krankenkasse prüft mithilfe eines Familienfragebogens (unter anderem mit Einkommensstewuererklärung deines Mannes) die kostenfreie Familienversicherung ab.

Erhälst Du kein Elterngeld, dann kannst Du dich bei der GKV freiwillig weiterversichern. Als Beitragsgrundlage wird die Hälfte des Einkommens deines Ehemannes berücksichtigt(sogenannter Ehegattentarif).

Die beiden Kinder müssen dann bei dieser Konstellation ebenfalls freiwillig versichert werden. Alternativ können die Kinder auch in der PKV des Ehemannes versichert werden. Müsste man sich durchrechnen.
Pro Kind kostet die GKV ca.140€. Was ein Kind in der PKV des Mannes kostet weiss ich nicht. Bitte direkt dort erfragen.

Wenn dein Mann dich als familienbeschäftigte Mitarbeiterin anstellen will, muss er dich mit einem Bruttolohn von mindestens 401€ entlohnen. Ab diesem Einkommen entsteht Versicherungspflicht.

Sollte dies so gemacht werden, sind die beiden Kinder nicht automatisch wieder bei dir mitversichert. Die Kasse prüft dann wie oben erwähnt mit Einkommenssteuerbescheid die Familieversicherung.
Gehe mal davon aus, dass die beiden Kinder auf alle Fälle selbst versichert werden müssen. Hierbei können also keine Ausgaben gespart werden.

Viel Info ! Hoffe, daß alles verständlich war. Wenn nicht dann nochmals ne Mail. Wenn ja, dann bitte ein „Sternchen“

Mit freundlichen Grüßen
sigi-der-schwabe

Hallo,

ich habe die Antworten direkt unter Deine Frage gestellt.

Gruss Jogie

Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage, dessen Antworten hoffentlich zur Lösung
meines Problems führen werden.

Zur Zeit bin ich arbeitslos und erhalte Arbeitslosengeld bis
zum 31.12.10.
Einen Monat vorher erwarte ich mein zweites Kind, so dass ich
ab ca. Anfang Dezember in Elternzeit gehen will.
Mein Mann ist selbständig und in der PKV.
der Arbeitslosigkeit war ich als Angestellte in der GKV.

  • Wie bin ich und meine Kinder während der Elternzeit
    krankenversichert?

Du bist kostenlos weiterversichert, da das AA hier eine Arbeitgeberfunktion übernimmt. Deine Kinder sind abhängig vom Einkommen Deines Mannes. Liegt dies unter 4.162,50 können Deine Kinder ebenfalls kostenlos mitversichert werden. Liegt sein Einkommen darüber müssen die Kinder selber versichert werden.

  • Wie während des Mutterschutzes?

Während des Mutterschutzes leistet Deine Krankenkasse Muttschaftsgeld in Höhe des Arbeitlosengeldes.

  • Wie lange kann ich die Elternzeit (auch max 3 Jahre?) in
    Anspruch nehmen? - Könnte man Mann mich anstellen und ich
    würde damit samt Kinder in der GKV bleiben?

Die max. Elternzeit beträgt 3 Jahre. Bei einer Anstellung gilt in Bezug auf die Kinder Frage 1. Bei einer Anstellung wird von der Krankenkasse geprüft ob ein tats. Arbeitsverhältnis vorliegt.

Vielen Dank im Vorraus Erika

Hallo,
wenn Du mit Deinem Mann verheiratet bist, müssen die Kinder privat Krankenversichert werden. Sie können nicht in die GKV (Von Ausnahme gehe ich bei Dir wg. Arbeitslosigkeit nicht aus). Du kannst weiter in der GKV bleiben. Das hat auch nichts mit der Länge der in Anspruch genommenen Elternzeit zu tun.
Viele Grüße
Heike