Arbeitslos + Schwanger

hallo www-ler,
was ist, wenn waerend der arbeitslosigkeit (arbeitslosengeld wird vom arbeitsamt gezahlt) eine schwangerschaft eintritt.

  • wird das arbeitslosengeld weiterhin gezahlt ?

  • wie geht das arbeitsamt mit der weitervermittlung
    eines neues jobs um ? (wer stellt schon eine schwangere ein !?)

  • was muss von der schwangeren beachtet werden ?

ich weiss, hier kommen bestimmt gute antworten !
vielen dank im voraus
peter

Anspruch auf Alg besteht solange Du denn Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung stehst. Nachdem Du lt. Gesetzt jedoch max. bis 6 Wochen vor Entbindungstermin arbeiten darfst, stehtst Du ab diesen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung und erhälst kein Alg mehr (Alg-Ruht). Genauso sieht es nach der Entbindung aus. Beschäftigungsverbot für 8 Wochen lt. Gesetzt = 8 Wochen kein Alg.

Stellst Du Dich danach wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung erhälst Du wieder Alg. Stellst Du dich nicht zur Verfügung erhälst Du kein Alg.

Die Vermittlung von Schwangeren ist sicherlich äusserst schwierig, jedoch nicht unmöglich.

Du musst Dich genauso dem AA gegenüber verhalten, als wenn dies Dein Arbeitgeber wäre (Veränderungen, Erkrankungen usw. mitteilen und Du bist auf der sichern Seite).

mfg

Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Während der zeit des Mutterschutzes (6 Wo. vor und 8 Wo. nach der Entbindung) besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in gleicher Höhe wie das ALG.

Gruß,
Delia