Arbeitslos, selbstständig ALG1, wie versichern?

Hallo liebe communtiy.

Ich war Azubi, bin dann ins Ausland, jetzt wieder da und habe mich arbeitslos gemeldet. Ich habe schon immer einen Gewerbeschein und arbeite nebenberuflich im Promobereich. Da komme ich jetzt, wo ich arbeitslos gemeldet bin, manchmal auf 15h/ Woche, auf manchmal weniger, manchmal mehr, in jedem Fall aber aber auf ein circa Einkommen von 800,00 bis 1000,00€ pro Monat. Dass ich das Geld von der Agentur (ALG1) zurückzahlen werden muss, ist klar und kein Thema.

Ich weiß, dass man sich privat und gesetzlich versichern kann. Privat will ich nicht, da eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr bei den meisten Pflicht ist und ich das ja jetzt nur solange machen will, bis ich einen normalen Job gefunden habe. In jedem Fall bin ich aber ab August wieder Schüler (Weiterbildung).

Was soll ich machen? - Abwarten bis das AA mich bittet, die Versicheungsbeiträge die es zuviel gezahlt hat, zurückzuzahlen?
Wie versichert man sich gesetzlich für ein paar Monate?
Muss ich dem AA sagen, dass ich soviel verdiene?

Ich bin total verwirrt :confused:

Danke für eine sinnvolle Antwort!

Hallo,

wenn Du ALG 1 erhältst, dann bist du versicherungspflichtig zur KV. Zuständig ist grds. die Krankenkasse bei der du zuletzt in Deutschland versichert warst. Willst du dir ne andere gesetzliche Krankenkasse suchen ist Voraussetzung, dass du zuletzt mindestens 18 Monate dort versichert warst und eine Unterbrechung der Mitgliedszeit vorliegt (war ja so durch Auslandsaufenthalt). Zu Deinen Fragen zur Arbeitslosenversicherung kann ich mangels Fachwissen keine Auskünfte geben.

Hallo,
wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du im Normalfall über das AA bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet und versichert. Da aber - wie du selbst angibts - der Bezug wegen deines selbständigen Einkommens zu Unrecht erfolgt, rate ich dir, dich mit dem AA in Verbindung zu setzen und dich unter Offenlegung der Einkommensverhältnisse über deinen Status dort bzw. der evtl. Pflichtversicherung in der GKV beraten zu lassen.

VG
ayro

Hallo Leaticia,
nach diesen Ausführungen bin ich auch etwas verwirrt… hahaha.
Nein, keine Panik und ganz ruhig durchatmen, denn es kann nichts schlimmes passieren, Leaticia ! Da mir einige Eckdaten fehlen um eine kompetente Auskunft zu erteilen, würde ich ein Telefonat vorschlagen. Rufen Sie mich bitte morgen vormittag einmal an, dann erkläre ich in wenigen Minuten was zu tun ist !
Fakt ist, dass es eine einfache Lösung geben wird, dazu muß ich nur zwei bis drei Fragen stellen !
Liebe Grüße und einen schönen Abend, Matthias
0173/2006795

hallo,

es besteht immer die möglichkiet sich bei einer gesetzlichen krankenkasse freiwillig pflicht zu versichern…gerne mehr über email oder rufen sie mich einfach an…grüße rainer willmann

[email protected]
07034-27 046 27 ab 9 uhr

Hallo

Privat will ich nicht, da eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr bei
den meisten Pflicht ist und ich das ja jetzt nur solange
machen will, bis ich einen normalen Job gefunden habe.

wenn Sie einen normalen Job gefundenhaben sind Sie wieder pflicht Versichert und müssen die PKV verlassen und wenn Sie nur einen Tag dort versichert waren.
Gruß

freiwillige versicherung als geringfügiger freiberufler geht bei bis zu 20h die woche aber GEWINN bis zu 400€ (steuerbescheid 4800€ im jahr) dann mindestbetrag 153€ ansonsten als selbststäniger mindestbetrag 330€.

ob du das dem amt sagen muss KEINE ahnung aber kalr alle einnahmen müssen die wissen denke ich, aber das kann ich nicht genau sagen

Hallo,

wenn du zur Zeit ALG I beziehst (ganz egal erst mal, ob später ein Rückzahlung kommt), bist du zur Zeit darüber abgesichert, denn die Agentur für Arbeit zahlt allen Personen, die ALG I bekommen, die Kranken- und Pflegeversicherung.

Kommt später aber ein Rückzahlung, fällt auch die Versicherung rückwirkend weg. Die Krankenkasse wird sich dann ohnehin mit dir in verbindung setzen, damit du Beiträge als slebstständige Person zahlst.

Von dem her, würde ich mich gleich ans Arbeitsamt wenden, damit dieser Hickhack schnell geklärt ist und nicht erst später.

Aber nun die versicherungsthematik: solltest du dein gewerbe angemeldet haben, ist dein Status bei der Krankenaksse auf alle Fälle „selbstständig“ - somit zahlst du einen Mindestbeitrag von ca. 322 EUR; bei einer Beitragsermäßigung (ein paar Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein - davon gehe ich bei dir aus) zahlst du monatlich ca. 220 eur! Ganz schöne heftig…

Solltest du dein Gewerbe angemeldet haben, gilst du als „sonstiger Personenkreis“ und musst dich ebenfalls eigenständig versichern, falls du kein ALG I beziehst. Hiezu liegen die Mindestberechnungsgrenzen aber geringer als bei Selbstständigen und somit würdest du nur ca. 140 mtl. bezahlen. Wie gesagt, man darf aber kein Gewerbe angemeldet haben.

Solltest du mehrere geringfügige Beschäftigungen aufnehmen, werden diese zusammengerechnet - so dass du evtl. einen verdienst über 400 eur mtl. hast und damit wiederum eine versicherungspflicht besteht: wie also ganz normal - als wenn du einen job findest und daruch wieder versichert bist.

es ist schwierig. du hast also 2 möglichkeiten:

  • gewerbe angemeldet lassen: arbeitsamt melden, damit du rückzahlen kannst, bei krankenkasse melden und freiwillige weiterversicherung als selbstständiger mit beitragsermäßigung beantragen. oder
  • gewerbe abmelden und eien geringfügige beschäftigung aufnehmen. bist du unter 23 jahre? dann geht die kostenfreie familienversicherung über die eltern - vorausgesetzt beide sind in der gesetzlichen kasse. bist du über 23 jahre, musst du eine 140-euro-teuere freiwillige versicherung im sonstigen personenkreis abschließen.

der optimalste fall: einen job finden, der über 400 eur entlohnt wird undd amit eine versicherungspflicht entsteht.

ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen. auf alle fälle ist es nicht leicht.
aber solange du wirklich 1000 eur einnimmst, würde sich ja eine frw. versicherung für 220 eur immer noch lohnen - auch wenn es ein ganz schöner hher preis ist. dafür ist man aber auch abgesichert, wenn’s mal brenzlig wird, das sollte man nicht unterschätzen… ein krankenhausaufenthalt kostet immerhin weit aus mehr… :wink:

viel erfolg!

au weia: ich habe mich vorhin verschrieben! es heißt nicht

„Solltest du dein Gewerbe ANGEMELDET haben, gilst du als „sonstiger Personenkreis“ […]“

es ist natürlich andersherum: wenn das gewerbe ABgemeldet ist, gilst du nicht mehr als selbstständig, sondern als sonsitger personenkreis.