Geht - aber Finanzierung beachten
ich habe hier mal einen theoretischen Fall: Was wäre, wenn ein
Arbeitsloser, der z.B. ALG II bezieht, nebenbei!!!, also z.B.
in Teilzeit (nicht Vollzeit) studieren möchte, z.B. Teilzeit
an einer Fernfachhochschule oder in Abend-/Wochenendkursen.
Kann er machen. Er kann es sogar tagsüber zu Hause studieren, ist besser als Talk-Shows gucken. Auch das Verlassen der Wohnung steht nicht unter Sanktion. Aussnahme -> unerlaubte Ortsabwesenheit beachten! Aber das ist ein Thema für sich.
Müsste der ALG II Bezieher das dann dem Arbeitsamt melden,
auch wenn er trotzdm weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen würde?
Soweit ist es noch nicht, dass der H4 über seine Freizeit Rechenschaft ablegen muss. Wie du selbst sagst, steht der ja „weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung“. Inwieweit dann hauptzeitlich oder neben(frei)zeitlich studiert wird, ist nicht nachvollziehbar und auch irrelevant. Er bemüht sich selbstverständlich weiterhin um eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle, also seine Eigenbemühungen werden nicht vernachlässigt.
Oder dürfte er es der ARGE verschweigen, eben
weil es nur ein Teilzeit-/Fernstudium wäre, das der
Arbeitssuche nicht im Wege steht und somit die ARGE nix
angeht?
So ist es.
Was meint Ihr?
Problem ist Bafög oder Bildungskredit oder Stipendium usw. die mit ALG2 nicht zusammenpassen. Das Studium an der Fernuni kostet Euros und zwar i.d.R. jeden Monat. Vom Regelsatz dürfte das nicht bezahlbar sein. Insofern stellt sich das Finanzierungsproblem. Für ALG2-Empfänger ist Bildung nicht vorgesehen, das belegt auch die Zusammensetzung des Regelsatzes.
Außer der H4 hat die Kohle. So könnte er ja, soweit vorhanden, entsprechendes Schonvermögen für sein Studium einsetzen. Ansonsten geht es nur noch über die eindeutig zweckgebundene Zahlung eines Dritten, wenn dieser direkt die Uni bezhalt; also der H4 das Geld nicht selbst in die Hand bekommt (no Geldzufluss). Z.B. die gute Oma überweist die Studiengebühren direkt an die Uni und der liebe H4-Enkel studiert dafür fleissig.