Arbeitslos u. einmaliger Nebenjob auf Honorarbasis

Hallo,

wer kann mir bitte helfen? Aktuell bin ich arbeitslos gemeldet und habe ein Angebot einmalig an zwei Tagen 100 Euro zu verdienen. Die maximal mögliche Wochenarbeitszeit seitens des Amtes wird nicht überschritten.
Der Arbeitgeber wird mich nicht sozialversicherungspflichtig anmelden, ich muss also eine Rechnung vorlegen.
Muss ich mich wegen dieser einmaligen kleinen Sache wirklich beim Finanzamt anmelden? Man teilte mir mit, es wäre auch möglich eine Rechnung mit der mir vorliegenden Steuernummer für meine Person zu schreiben. Ist das richtig? Das Arbeitsamt wurde meinerseitrs über die Tätigkeit informiert.Ein entsprechendes Formular wird mir zugesandt.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo,
leider bin ich in dieser Sache kein „Experte“ und kann daher nichts Verbindliches sagen. Generell würde ich aber - gerade als Arbeitsloser mit Leistungsbezug - da eher vorsichtig sein. Am einfachsten wäre wohl, dem Finanzamt die Lage zu schildern und zu fragen, was man da tun kann / muss.

mfg
Wolfgang Heinrich