Arbeitslos u. Geld gewonnen

Hallo,
ein ALG II Bezieher war am Wochenende im Spielcasino und hat Glück gehabt: er gewann unterm Strich knapp 150 Euro! Diese müßte er jetzt theoretisch als Hinzuverdienst angeben, oder???

hi

ein ALG II Bezieher war am Wochenende im Spielcasino und hat
Glück gehabt

, daß er mich nicht getroffen hat.

cu
alex

Hallo,
ein ALG II Bezieher war am Wochenende im Spielcasino und hat
Glück gehabt: er gewann unterm Strich knapp 150 Euro! Diese
müßte er jetzt theoretisch als Hinzuverdienst angeben, oder???

Gewinne aus Glücksspiel sind kein Einkommen/Hinzuverdienst im Sinne der Definition ALGII.
Sie sind auch kein Vermögen.
Wer als ALGII-Empfänger allerdings seine Stütze ins Casino trägt, der sollte sie entzogen bekommen.

Gewinne aus Glücksspiel sind kein Einkommen/Hinzuverdienst im
Sinne der Definition ALGII.

Darf ich fragen, auf welche Rechtsgrundlage sich diese Behauptung stützt?

in § 11 SGB II ist zu lesen:

Zu berücksichtigendes Einkommen

(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.

Also, ich sehe da keine Ausnahme für Gewinne aus Glücksspiel, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Sie sind auch kein Vermögen.

auch nicht, wenn jemand im Lotto 1 Million gewinnt?

Wer als ALGII-Empfänger allerdings seine Stütze ins Casino
trägt, der sollte sie entzogen bekommen.

Da gebe ich dir allerdings recht.

Gruß
Nelly

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Wer als ALGII-Empfänger allerdings seine Stütze ins Casino
trägt, der sollte sie entzogen bekommen.

Warum das denn? Jeder kann mit seinem Geld machen, was er will. Es sei denn, es wird deutlich, dass er mit seinem Geld nicht umgehen kann. Dann drohen ihm Sanktionen. Angesichts der Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit und der Chancen, über Umschulungsmaßnahmen einen neuen Job zu bekommen, erscheint mir das Glücksspiel gar nicht mal die schlechteste Alternative.

Gruß
André

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Wer als ALGII-Empfänger allerdings seine Stütze ins Casino
trägt, der sollte sie entzogen bekommen.

Warum das denn? Jeder kann mit seinem Geld machen, was er
will. Es sei denn, es wird deutlich, dass er mit seinem Geld
nicht umgehen kann.

Wer im Casiono spielt und das Geld nicht absolut übrig hat, weil er sonst nicht weiss wohin damit, der kann mit Geld nciht umgehen.

Dann drohen ihm Sanktionen. Angesichts der
Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit und der Chancen, über
Umschulungsmaßnahmen einen neuen Job zu bekommen, erscheint
mir das Glücksspiel gar nicht mal die schlechteste
Alternative.

du solltest dich mal über die Gewinnaussichten bei Glücksspielen informieren. Geld verbrennen geht schneller und einfacher und nervenschonender. Wer trägt denn die Kosten, wenn der Probant am 2. kein Geld mehr hat? das Soz.Amt natürlich. Muss das sein?

Und wer gibt dafür noch Sternchen? Wahrscheinlich Hütchenspielveranstalter!

Hier läuft ein Gesocks rum in letzter Zeit, das ist nicht zu glauben.

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Gewinne aus Glücksspiel sind kein Einkommen/Hinzuverdienst im
Sinne der Definition ALGII.

Darf ich fragen, auf welche Rechtsgrundlage sich diese
Behauptung stützt?

in § 11 SGB II ist zu lesen:

Zu berücksichtigendes Einkommen

Dann lese bitte an der stelle, die so beginnt: „Einkommen im Sinne dieses Gesetzes sind …“

Also, ich sehe da keine Ausnahme für Gewinne aus Glücksspiel,
lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Wenn jemand „regelmäßig, erwerbsmäßig“ Einkommen aus Glücksspielen erzielt, dann spielt er und geht nciht zum Soz.Amt für die paar Kröten. Aber von solch Glücklichen gibt es sehr, sehr wenige.

Sie sind auch kein Vermögen.

auch nicht, wenn jemand im Lotto 1 Million gewinnt?

Das ist dann Vermögen. Ein Betrag von 150 Euro ist kein Vermögen im Sinne der Bestimungen.

Wer als ALGII-Empfänger allerdings seine Stütze ins Casino
trägt, der sollte sie entzogen bekommen.

Da gebe ich dir allerdings recht.

danke
local

Hier läuft ein Gesocks rum in letzter Zeit, das ist nicht zu
glauben.

Ich verbitte es mir, mich bzw. meine Sternchengeber als Gesocks zu bezeichnen! Im Übrigen erteile ich dir ein Sternchen für Humorresistenz.
Gruß
André