Arbeitslos u.kurzfr.Arbeit

Wer kann mir eine Auskunft geben?
Ich bin zur Zeit Arbeitslos und habe nun die Möglichkeit befristet für 14 Tage eine Urlaubsvertretung zu machen. Dafür erhalte ich 300€.
Muß ich mich jetzt aus der Arbeitslosigkeit abmelden für diese 14 Tage abmelden?Die Protzedur der wieder Anmeldung ist ja bekannt.
MfG Peter

Abmelden mußt Du Dich unbedingt, sonst riskierst Du Deinen Leistungsanspruch!!!
Und eigentlich kannst Du Dich im gleichen Atemzug wieder arbeitslos melden, da das Beschäftigungsverhältnis nur befristet ist.
ANDERS sieht es aus, wenn Du diese Tätigkeit unter 15 Stunden je Woche ausübst, dann kannst Du das auch neben der Arbeitslosigkeit machen, mußt aber auch das dem AA mitteilen.

Gruß
Tommy

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Hallo Mupfel,

eine Ergänzung zu „Mupfels“ Beitrag.

Thema: Arbeitslos gemeldet und Nebenbeschäftigung

Der Bezieher von Arbeitslosengeld darf bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten. Die Nebentätigkeit ist beim Arbeitsamt anzumelden, d.h. es gibt ein diesbezügliches Formular.

Arbeitet der Bezieher von Alogeld mehr als 15 Stunden pro Woche ist er nicht mehr arbeitslos!!

Thema: Zur Höhe des Nebenverdienstes
Bis zu einem Betrag von 165 Euro (bzw. bis maximal 20 % des Arbeitslosengeldes) erfolgt keine Anrechnung auf Dein Arbeitslosengeld. Das heißt: 165 Euro (bzw. bis maximal 20 % des Arbeitslosengeldes) kann jeder hinzuverdienen, der Alogeld bezieht ohne das sich der Hinzuverdienst negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeld auswirkt.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling