Arbeitslos und 2 Nebengewerbe

Ist es möglich Hauptberuflich Arbeitslos zu sein und dabei noch 2 Nebengewerbe zu haben?

  1. als Daytrader (Aktienhandel Online von Zuhause).
    2.um damit das anderes Gewerbe zu finazieren (eine eigene Tuningwerkstatt).

mfg Alex

Hi Alex

Ist es möglich Hauptberuflich Arbeitslos zu sein und dabei
noch 2 Nebengewerbe zu haben?

Ja, das eine schließt das andere nicht aus, die Einkünfte aus dem Nebengewerbe haben jedoch Einfluss auf Leistungsansprüche (ALG, ALHI, Harzt IV etc.)

  1. als Daytrader (Aktienhandel Online von Zuhause).

2.um damit das anderes Gewerbe zu finazieren (eine eigene
Tuningwerkstatt).

Ich bezweifel, dass eine Aufrechnung (Gewinn aus Nr. 1 und Verlust aus Nr. 2) für einen Leistungsanspruch möglich ist. Zudem muss - wer sich für einen Leistungsbezug arbeitslos meldet - ausreichend Zeit am Tag für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

mfg Alex

Gruß

Georg

Hallo,

Nein, da man nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld ist die Aufnahme einer Vollzeit-Tätigkeit.

Dieses ist bei mehr als einem Nebenjob aber mehr als fraglich und wird in der Regel zur Versagung des Anspruches durch die BA führen.

Ist es möglich Hauptberuflich Arbeitslos zu sein und dabei noch 2 Nebengewerbe zu haben?

Meines Wissens ja, wenn das nicht länger als 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nimmt (bei Alg I).

Bei Alg II müsste das Einkommen gemeldet werden und man müsste wohl sofort abkömmlich sein, sofern man eine Stelle oder Maßnahme angeboten bekäme. - Da ja durch das Einkommen die Staatskasse entlastet wird, ist man da sicher nicht so pingelig mit maximal 15 Stunden oder so. Aber bei Alg II lohnt es sich bestimmt nicht, mit Aktien zu spekulieren, da die Gewinne verrechnet werden, und die Verluste aber wohl nicht. -

Eigentlich glaube ich auch gar nicht, dass Aktienhandel als Gewerbe gilt, wenn man nur für sich alleine zockt. Einen Gewerbeschein braucht man dafür jedenfalls nicht.

Auskunft ohne Garantie. Am besten auf der Seite der Arbeitsagentur gucken, die stimmt sicher, und da steht es auch.

Viele Grüße

Hallo,

immer noch NEIN…siehe:
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Buerger…

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige
Tätigkeit beziehungsweise eine Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen
erzielen.

Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden :wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen
Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf
Arbeitslosengeld mehr.

Desweiteren ist Aktienhandel für Dritte genehmigungspflichtig,siehe
Kreditwesengesetz…

Finanzinstrumente sind in § 1 Abs 11 KWG aufgelistet. Hierzu zählen Wertpapiere (u. a.
Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genussscheine,

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Hallo

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige Tätigkeit beziehungsweise eine Beschäftigung ausüben

Da liegt aber sicher nicht der Schwerpunkt auf „eine“. Das ist ungefähr so, wie wenn ein Polizist zu dir sagt: „Hier dürfen sie Ihren Wagen parken“ und du verstehst es so, dass du den Wagen deiner Freundin aber nicht da parken darfst, sondern genau nur deinen.

Desweiteren ist Aktienhandel für Dritte genehmigungspflichtig

Deswegen nehme ich ja an, dass er nicht für Dritte mit Aktien handeln will.

Viele Grüße

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Hallo,

Doch…genau nur eine sonst hätte der Gesetzgeber ja geschrieben „Nebentätigkeiten“…

Und Aktienhandel nur für sich privat ??..Loool…

Das ist ungefähr genauso ertragreich wie zu meinen,im Spielcasino beim Roulette mit einem todsicheren System abzuräumen…:smile:

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Ich glaube ich muss das mal ein wenig Erklären wie ich das meine:

  1. ALG II beziehe ich aus dem Grund weil ich vor ca. 5 Jahren nen Schweren Unfall hatte und mich erst langsam davon erhole, das heisst ich habe mich nicht nur Seelisch danach gehen lassen sondern auch Körperlich, um wieder eine einigermassen vernüpftige tätigkeit ausüben zu können habe ich in dem letzten Jahren schon einiges unternommen, bedauerlicherweise kommt man da leider nie auf nen Grünen Zweig, Ich habe es 2 Jahre in 2 Zeitarbeitsfirmen versucht und habe in der Zeit 76 Firmen durch und nein die wollten niemanden als Festangestellten.

  2. zu der Selbstständigkeit war es so gemeint das ich die eine von April bis Oktober ausführe und die andere von Oktober bis April leider nicht anders möglich da Selbstständigkeit1 leider nur Sesionbedingt möglich ist.

  3. Gewisse möglichkeiten auf legale art und weise Geld zu verdienen, um das was man an Zeit verloren hat wieder auf zu holen ist schier unmöglich…
    Problem ist da ich nach der Leere nicht Dierekt einen arbeitsplatz bekommen habe sie es ohne Berufserfahrung schlecht aus und da ich jetzt 5 Jahre aus dem Beruf raus, werde ich den wieder einstieg wohl nicht schaffen, Ich habe auch schon beim AMT nachgefragt was mit einer Umschulung wäre, die meinten das die nur die ersten 2 Jahre bezahlen würden alles was danach kommt muss ich selber tragen, d.H. Abschlussprüfung 3. Lehrjahr etc. mit all den verbundenen Lehrgängen das würde sich bei mir auf ca. 50.000€ oder mehr betragen, und ich habe noch nie gesehen das ein Hartz IV Empfänger so eine Summe von seiner Bank als Kredit bekommen hätte um eine Umschulung abzuschliessen.

Irgendwelche Ideen wie man Kurzfristig an Startkapital für eine Selbstständigkeit kommt?

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Danke das hat mir echt weiter geholfen.

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