Hallo,
Könnte da nicht auch noch die Frage aufkommen, wie lange Gäste als solche gelten könnten ?
Zumal es doch schon mit der Dauerbeherbergung auch den Vermieter interessieren könnte…da gab es aber auch mal Gesetzestexte, ab wann ein " Gast " hier keiner mehr wäre.
Arbeit wurde schon gefunden, ein Zimmer mit Grundausstattung eines anderem Vermieters für den Freund ebenfalls ?
Da könnte doch schon mal im Brett " Mietrecht " gefragt werden, ab wann ein Dauergast kein " Besuch " mehr wäre.
Es wäre schon gut nachvollziehbar, wenn der Vermieter dann auch höhere Nutzungskosten verlangen würde…was die Arge dann ggf. interessieren dürfte.
Ich möchte mal ganz einfach die Vermutung äußern, das es nicht dasselbe wäre, ob die eine Person noch bei den Eltis wohnt, oder ob sie für längere ( auch unabsehbare ) Zeit bei der Person wohnt, die im ALG II - Bezug + KUG steht.
Sagt der VM zu Recht, das dann auch höhere Nutzungskosten anfallen, dürfte es spätestens auch die ArGe interessieren.
Gehen wir mal davon aus, das UP sich vorab mal z.B. mit dem VM in Verbindung setzte, wie dann zu verfahren sein könnte, wenn der " Gast " kein Gast mehr wäre, sondern zumindest als Untermieter im Sinne der Wohngemeinschaft betrachtet werden müßte.
mfg
nutzlos