Hallo,
ich habe von meinem Vater vorzeitig sein Haus (wert ca. 200.000€) „aufgedrängt“ bekommen un dbin nun zusammen mit meiner Schwester „halber Eigentümer“.
Mein Vater hat natürlich WOhnrecht auf LEbenszeit, anschließend mein (arbeitsunfähiger) Bruder.
Das Haus steht in NRW, ich wohne in Niedersachsen. Weitere Immobilien etc. habe ich nicht
Nun die Frage:
Wenn ich nun arbeitslos/Sozialhilfeempfänger o.ä. werde, inwieweit wird dieses Haus dann berücksichtigt? Muss ich dieses Haus verkaufen, um SH zu bekommen?
Ahja, und das heißt dann, für den Fall, dass ich irgendwann arbeitslos und dann Sozialhilfe-Empfäönger bin, dann muss ich erst einmal meinen Vater aus dem Haus werfen, das Haus verkaufen und uns alle in die ökonomische Steinzeit zurückbomben, damit wir auch ja bis zum Lebensende ein SOzialfall bleiben…
btw: ich bin weder arbeitslos noch habe ich vor, dies zu werden.
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Ahja, und das heißt dann, für den Fall, dass ich irgendwann
arbeitslos und dann Sozialhilfe-Empfäönger bin, dann muss ich
erst einmal meinen Vater aus dem Haus werfen, das Haus
verkaufen und uns alle in die ökonomische Steinzeit
zurückbomben, damit wir auch ja bis zum Lebensende ein
SOzialfall bleiben…
Zur Not, ja.
btw: ich bin weder arbeitslos noch habe ich vor, dies zu
werden.
Guten Morgen!
Auf die konkrete Frage eine allgemeine Antwort:
Sozialhilfe ist dazu da, Menschen das Überleben zu sichern,
die kein Vermögen haben …
So ist das nun mal.
Ich kann diese ganzen Diskussionen nicht verstehen.
Wer nicht bedürftig ist, braucht auch keine staatlichen Leistungen. Wo ist das Problem?
solange das Wohrecht grundbuchrechtlich abgesichert ist und genutzt wird, wird eine wirtschaftliche Verwertung des Grundbesitzes nicht möglich sein. Die Möglichkeit einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertbarkeit wäre aber Voraussetzung für eine Pflicht zur Verwertung. D.h. vermutlich passiert nichts. Alternative: Wenn das Hans frei von Grundschulden ist, kann eine Zwnagsgrundschuld auf das Haus eingetragen werden um für den Fall des Wegfalls des Wohnrechts einen Rückzahlungsanspruch zu sichern. D.h. wenn das Wohnrecht weg ist und damit eine Verwertung möglich ist, liegt die Grundschuld des Sozialamtes auf dem Haus und es bekommt bei Verwertung seinen Teil aus der Grundschuld.
Gruß vom Wiz
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