Arbeitslos und Hinzuverdienstgrenze?

hi,

ich habe ein problem mit den seit gestern geltenden neuen gesetzen zu den mini-jobs.

früher war es ja so, das es die 630,- DM jobs gab. war man arbeitslos konnte man max. 1/2 davon (also 315 DM) neben dem arbeitslosengeld hinzuverdienen.

im jahr 2002 wurden hieraus dann 165 EUR, weil es besser aussah als 162,50 (1/2 von 325).

nunmehr wurden aus den 325 EUR die 400 EUR und auch vieles andere wurde geändert.

aber warum ist die hinzuverdienstgrenze der arbeitslosen nunmehr nicht auf 200,- gestiegen? fehler des gesetzgebers oder absicht?

lt. arbeitsamt-online sind es immernoch 165 EUR und max. 15h / woche. gerade das die zeitbegrenzung weggefallen ist bei den 400 EUR jobs war doch gut…

ich verstehs nicht, wer kann mir helfen?

der showbee

p.s. ich bin NICHT arbeitslos, kann deshalb nicht MEINEN sachbearbeiter im AA fragen :wink:

Hallo Showbee,

eine „Arbeitsmakrtpolitik“ der Bundesregierung ist es ja, den Druck auf die Arbeitslosen zu erhöhen. (Zumindest wird das propagiert). Das ist meine These, warum hier nicht erhöht wird. Die 165 EURO waren aber sowieso die Untergrenze, 20 Prozent deines alten Einkommens oder mindestens 165 EURO kannst du dazuverdienen.

beste Grüße,

barbara