Ich leiste zur Zeit meinen Zivildienst (bis Ende April).Ich habe schon eine abgeschlossende Lehre und will am 01.08.04 eine neue Lehre anfangen. Da mein Zivildienst wie gesagt Ende April endet, bin ich ab dem 01.05.04 arbeitslos. Da ich auch gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann, wurde mir gesagt, dass ich nicht mehr vermittelt werde. Meine Frage ist jetzt, ob ich in dem 3 Monaten mal in den Urlaub fahren kann oder ob das nicht genehmigt wird.
du musst dich ja dann in den 3 Monaten arbeitslos melden, soweit ich das verstehe. Du musst also deinen Urlaub auch beim Arbeitsamt beantragen. Soweit ich informiert bin, gewähren die einem den Urlaub. Erkundige dich dort einfach mal und reiche den „Urlaubsschein“ rechtzeitig ein.
dem Arbeitsuchenden steht Urlaub zu. Allerdings erst nach drei Monaten der Arbeitslosigkeit (Ausnahmen vermutlich nur in begründeten Fällen).
21 Tage: in diesem Fall wird Arbeitslosengeld bezahlt.
Länger als 21 Tage: kein Bezug von Arbeitslosengeld mehr.
(Bitte prüfen, weil sich derzeit sehr rasch vieles ändert)
Abgesehen davon:
Torsten, bevor Du drei Monate frei nimmst: kümmer Dich vorher auch um Deine berufliche Zukunft und die Fördermöglichkeiten durch das Arbeitsamt.