Person A war viele Jahre selbstständig und musste ihr Geschäft aufgrund schlechter finanzieller Lage aufgeben. Die Jüngste ist sie inzwischen auch nicht mehr. Sie hat einen Ehemann der jetzt einen halbjährigen befristeten Job bekommen hat und zwei Kinder die noch in der Ausbildung sind.
So, was soll Person A jetzt machen. Nach dem SGB II hat sie keinen Anspruch auf ALG II. Im Moment verdienen nur die Kinder etwas Geld aus ihren Ausbildungsverhältnissen. Der Ehegatte hat mit seinem Job noch nicht angefangen und dieser ist auch nur befristet.
Darüber hinaus verfügt Person A über ein eigenes Haus, welches auch noch nicht abbezahlt ist.
Ist es tatsächlich so, dass man absolut keine Ansprüche hat, obwohl man fast sein ganzen Leben lang in Fabriken gearbeitet hat und irgendwann selbstständig wurde?
Person A sucht ja nach einem Job, das ist ja nicht das Problem, sondern der wie man über die Überbrückungszeit bis man was gefunden hat, überleben soll.
Hätten vielleicht die Kinder Ansprüche, das Geld reicht ja von vorne bis hinten nicht.
Ich wäre über einige Infos sehr dankbar und bedanke mich herzlichst im vorraus.
es heißt, dass mit den von Ihren nachgewiesenen Einkommensverhältnissen sie nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist.
Sie hat ihre Einkommensverhältnisse von 2004 und 2005 gezeigt, wie sie mir gerade mitgeteilt hatte. Die von 2006 und Anfang 2007 hat sie noch nicht. Aber genau diese waren ja die ganz schlechten Zeiten. Was also sollte sie tun?
SOFORT zum Sozialamt gehen und dort Sozialhilfe beantragen. Egal ob ALG II ja oder nein, Sozialhilfe wird rückwirkend nicht gewährt, also kann es sein, daß man sich bis über beide Ohren verschuldet und dann am Ende dumm dasteht…
das Sozialamt ist für die Frau nicht zuständig, da sie vermutlich unter 65 Jahre alt ist. Ob sie da nun hingeht oder nicht, sie wird dort nichts bekommen. Sie muss ihren Antrag schon bei der richtigen Stelle stellen.
sie sollte einen neuen Antrag stellen und gleichzeitig nachweisen, dass sie ihr Gewerbe abgemeldet hat. Somit liegen ganz andere Voraussetzungen vor und der Antrag
muss erneut geprüft werden.