Arbeitslos und Krankschreibung

Mein AlgI läuft noch bis zum 30.6.10. Am 30.4. habe ich einen Arzttermin, bei dem mich mein Arzt aufgrund meiner Psyche krank schreiben will. Ich habe das noch hinausgezogen, weil ich Angst habe, dass ich keine Arbeit mehr finde, wenn ich krank bin. Nun geht es aber wirklich nicht mehr. Ich leide aufgrund meiner Arbeitslosigkeit an Schlafstörungen, sehr starkem Schwindel und vielen anderen Symptomen. Angenommen, ich werde bis zum 30.8. krank geschrieben. Dann würde doch - wenn ich das richtig im Internet gelesen habe - das Krankengeld am 15.6. beginnen. Und eben dann - beispielsweise am 30.8.10 zu Ende sein. Frage: Bekäme ich dann vom 1.9. bis zum 15.9. noch AlgI?? Oder wenn ich z.B. ein halbes Jahr krank „wäre“, würde ich damit mein AlgI hinausschieben können??? Wäre für mich ganz wichtig, denn wenn ich eine Arbeit finde, geht es mir wieder gut, wenn aber nicht, muss ich auch von irgendwas leben können. AlgII kann ich nicht bekommen. Ich habe noch einen Mann mit einer kleinen Rente und auch eine Eigentumswohnung, die wir noch bezahlen müssen.
Danke für eine richtige Antwort.
Gruß
sarah

Hallo Sarahh, ich kann dir deine Frage leider überhaupt nicht beantworten. Tut mir leid, du musst dir einen anderen Experten suchen.

Hallo Sarah.Bin schon 17 jahre aus dem Arbeitsprozess und kann in dieser Hinsicht keinen Rat gebeben.Gruss karlheinz

Hallo,
Gundsätzliches:
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Ihnen - in Anlehnung an das für beschäftigte Arbeitnehmer geltende Entgeltfortzahlungsgesetz - Arbeitslosengeld bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während des rechtmäßigen Leistungsbezuges eingetreten ist. Eine Leistungsfortzahlung kommt auch in Betracht bei Arbeitsunfähigkeit bei stationärer Behandlung.
Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn
die Arbeitsunfähigkeit vor Leistungsbeginn oder
während einer Zeit eingetreten ist, für die der Anspruch auf Leistung ruht (zum Beispiel während einer Sperrzeit).

Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, erhalten Sie bei Pflichtversicherung nach Ablauf dieser Zeit in der Regel Krankengeld von Ihrer zuständigen Krankenkasse in Höhe des Betrages, der Ihnen zuletzt als Leistung von der Agentur für Arbeit gewährt wurde. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Krankenkasse.
Nach dem Bezug von Krankengeld müssen Sie sich für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Verfahren
Was müssen Sie tun, wenn Sie während der Arbeitslosigkeit erkranken?

Wenn Sie nach der Antragstellung oder während des Bezuges von Leistungen arbeitsunfähig krank werden, melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bitte unverzüglich der Agentur für Arbeit und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer bei.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst vom Arzt bescheinigt wurde, müssen Sie dies durch eine weitere ärztliche Bescheinigung nachweisen. Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, teilen Sie das bitte ebenfalls sofort Ihrer Agentur für Arbeit mit.

Hinweis:
Wurden Sie aufgefordert, sich bei Ihrer Agentur für Arbeit zu melden, und fällt der Meldetermin in die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit, so müssen Sie sich am ersten Tag nach der Arbeitsunfähigkeit melden, wenn dies in der Meldeaufforderung so bestimmt wurde.

Endet während Ihrer Arbeitsunfähigkeit der Leistungsbezug weil die Anspruchsdauer erschöpft ist, so wenden Sie sich zum Bezug von Krankengeld bitte an Ihre Krankenkasse.

MfG

Vielen herzlichen Dank,
das hat mir sehr weitergeholfen.
Wenn ich also ab 1.5. krank bin und z.B. bis 31.7.10 krankgeschrieben bleibe, dann würde ich noch bis zum 15.8. in Lohn und Brot sein! Ist das richtig???
Danke und viele Grüße
Sarah

Hallo,

so sehe ich das.

Wie gesagt - trotzdem fragen Sie vertrauensvoll Ihren Arzt !

MfG

Hallo,

so sehe ich das.

Wie gesagt - trotzdem fragen Sie vertrauensvoll Ihren Arzt !

MfG
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