Arbeitslos und Meisterschule, Zumutbarkeitsregeln

Hallo!

Ich hoffe jemand kennt sich damit aus. :smile:

Wenn man Arbeitslos wir und keine fam. Bindungen hat ist man ja nach dem neuen Gesetz verpflichtet sich Bundesweit zu bewerben.

Was ist aber wenn ich 1 Jahr vorher schon mit einer berufsbegleitenden Weiterbildung (Meisterschule etc.) begonnen habe?
Es wäre ja eigentlich nicht zumutbar den Kurs abzubrechen um in einer anderen Stadt eine Arbeitsstelle anzunehmen. Zumal die Vermittlungschancen nach Abschluss besser sind als vorher.

Weiss jemand wo ich dazu was finde? Vorzugsweise Paragraphen oder Urteile, also etwas das ich dem Sachbearbeiter unter die Nase reiben kann.

gruss

Frank E.

Hallo Frank E.,

auch bei der Bundesagentur arbeiten Menschen, die sich einer plausiblen Argumentation gerne anschließen. Insofern wird „ein unter die Nase reiben“ nicht erforderlich sein. Stelle Deinen Fall genauso vernünftig dar, wie Du es hier in w-w-w gemacht hast.
Vom Gesetz her können Dir dann ggf. Pendelzeiten von bis zu 2,5 h (Gesamtfahrzeit pro 8-Stunden-Arbeitstag) zugemutet werden: der jedem Sachbearbeiter zustehende Ermessensspielraum dürfte jedoch so weit gehen, dass eine kleine Notiz über Deine Qualifizierungsunterfangen deutlich macht, dass ein Umzug derzeit kontraproduktiv ist.
Kurz: Auch beim „Arbeitsamt“ gilt der Satz, dass es aus dem Wald so zurückschallt wie man hineinruft.

Viel Erfolg
Heiner Gierling