Arbeitslos und Nebengewerbe anmelden? Wie?

Hallo,

welche Möglichkeiten bestehen, als Arbeitsloser (Hartz IV) ein Nebengewerbe bzw. Gewerbe anzumelden?
Muss beim Gewerbeamt eine Arbeitslosenbescheinigung vorgelegt werden?

anni

Grundsätzlich kann sich jeder Selbständig machen, ist dem Gewerbeamt auch egal ob ALG II vorliegt.

Dies sollte aufjedenfall mit den Fallmanger von der Arge besprochen werden, damit es dort kein ärger gibt.

ob man sich das antut. Man löst eine Bürokratiewelle ungeahnten Ausmasses aus,mit ngetaiven Folgen bei der Berechnung, Verzögerungen beim Geldfluss etc.

LG
Manni3

Hallo

Man löst eine Bürokratiewelle ungeahnten Ausmasses aus, mit ngetaiven Folgen bei der Berechnung, Verzögerungen beim Geldfluss etc.

Und Aufwand zählt nur innerhalb eines Bewilligungszeitraumes (meist 6 Monate) als Aufwand. Wenn man in dem einen Zeitraum Waren oder Rohmaterial etc. einkauft und im nächsten Zeitraum mit dem Zeug den Erlös erzielt, kann man die Unkosten nicht mehr damit verrechnen. Wenn man dann keine neuen Ausgaben tätigt (vielleicht, weil man kein Geld mehr hat), wird der gesamte Erlös als Reingewinn betrachtet.

Es kann dadurch passieren, dass man trotz Gewinn hinterher weniger Geld hat, als wenn man nicht gemacht hätte.

VG
S.

Allerdings …
… ist so eine Selbständigkeit eine reelle Chance, wieder reinzukommen in den Arbeitsmarkt.

Wenn man was Größeres plant, kann man ja auch unter Umständen Einstiegsgeld (200,- mtl.) erhalten.

Viele grüße