Arbeitslos und schwere Krankheit: Was ist zu tun?

Moin!

Ich wüßte gern, was im konkreten Fall alles zu erledigen ist, deshalb beschreibe ich den Fall erstmal.

Ein Arbeitslosengeldempfänger wird schwer krank (Beispiel: Schlaganfall). Die Behandlung zahlt die Krankenversicherung, das Arbeitslosengeld läuft für die drei Wochen weiter. Nach drei Wochen Krankenhausaufenthalt schließt sich eine dreiwöchige Reha an. Jetzt zahlt die BfA und der Patient müßte dann eigentlich beim Arbeitsamt abgemeldet sein. Jedenfalls wurde ein Kostenübernahmeantrag an die BfA eingereicht und das Arbeitsamt informiert.

Muß danach (also nach der Reha) zunächst wieder Arbeitslosengeld beantragt werden? Angenommen, der Patient ist nach der Reha weiterhin krank geschrieben, weil er beispielsweise ein halbes Jahr kein Kfz lenken darf, muß er dann zunächst für drei Wochen Arbeitslosengeld beantragen oder bei der Krankenkasse gleich Krankengeld (das soweit ich weiß, erst nach 6 Wochen Krankheit gezahlt wird)?

Um den Fall noch komplizierter zu machen: Der Patient ist bereits seit 11 Monaten arbeitslos, müßte also demnächst Arbeitslosenhilfe beantragen.

Was ist zu tun? Welche Gänge kann und muß ich für den Patienten, der mir nahe steht, erledigen?

Vielen, vielen Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo Gunther,

Ein Arbeitslosengeldempfänger wird schwer krank (Beispiel:
Schlaganfall). Die Behandlung zahlt die Krankenversicherung,
das Arbeitslosengeld läuft für die drei Wochen weiter. Nach
drei Wochen Krankenhausaufenthalt schließt sich eine
dreiwöchige Reha an. Jetzt zahlt die BfA und der Patient müßte
dann eigentlich beim Arbeitsamt abgemeldet sein. Jedenfalls
wurde ein Kostenübernahmeantrag an die BfA eingereicht und das
Arbeitsamt informiert.

Muß danach (also nach der Reha) zunächst wieder
Arbeitslosengeld beantragt werden? Angenommen, der Patient ist
nach der Reha weiterhin krank geschrieben, weil er
beispielsweise ein halbes Jahr kein Kfz lenken darf, muß er
dann zunächst für drei Wochen Arbeitslosengeld beantragen oder
bei der Krankenkasse gleich Krankengeld (das soweit ich weiß,
erst nach 6 Wochen Krankheit gezahlt wird)?

Wenn er zum Zeitpunkt des Eintritts der Krankheit beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet war (ergo Leistungen erhalten hat), dann muss dieses unverzüglich darüber informiert werden. Da der Kranke nun nicht mehr für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, bekommt er von der Krankenkasse die weiteren Zahlungen, nicht mehr vom Arbeitsamt. Dennoch hat er sofort bei Wiedergenesung beim Arbeitsamt vorstellig zu werden. Das entspricht meines Wissens jedoch keiner neuen Arbeitslosenzeit-Laufzeit, sondern ist eine Formalie wegen der Bezahlung aus den verschiedenen Töpfen. Zuständig ist während der Krankheit auf jeden Fall die Krankenkasse. Diese informiert auch über weitere Maßnahmen, wenn es zum Beispiel darauf hinauslaufen sollte, dass der Kranke erwerbsunfähig o. ä. eingestuft werden sollte.

Um den Fall noch komplizierter zu machen: Der Patient ist
bereits seit 11 Monaten arbeitslos, müßte also demnächst
Arbeitslosenhilfe beantragen.

Das verrechnen Krankenkasse und Arbeitsamt miteinander. Ich glaube, die Leistung, die der Kranke nun erhält, ist ein Übergangsgeld. Ganz genau weiß ich das aber nicht, bestimmt jedoch der Arbeitsvermittler :wink:

Was ist zu tun? Welche Gänge kann und muß ich für den
Patienten, der mir nahe steht, erledigen?

Beim Arbeitsamt krankmelden.
Zur Krankenkasse gehen und Formulare ausfüllen.

Vielen, vielen Dank vorab!

Hm, keine Ursache, war ja nicht sehr groß, diese Hilfe…

Viele Grüße
Jana

Hallo,

erstmal wünsche ich Dir oder der betroffenen Person gute Genesung.
Nun zu dem Fall, bin selber betroffen in ähnlicher Sache, „nur Bypass-OP“.

Meine Erfahrung mit Behörden in dieser Sache:

1.Man ist grundsätzlich auf sich allein gestellt von allein geht überhaupt nichts, man muss sich durchbeissen.
Alle machen nur soviel, dass es nicht auffällt dass nichts gemacht wird, schon garnicht wenn es ums Geld geht oder um Leistungen für die der Staat aufkommen muss.

  1. alles mal kritisch ansehen und nicht alles glauben was erzählt wird.

  2. sofort Antrag auf Behinderung einreichen, auch wenn die dort erzählen bringt nichts, trotzdem einreichen.
    (Ich bekam 20% zuerst, Beschwerde darauf eingelegt plötzlich waren es 40%, obwohl sich nichts am Krankenbild geändert hat, komisch oder?)

  3. grundsätzlich Krankmeldung vom Arzt ausstellen lassen, wenn berechtigt.

  4. Krankheit sofort dem Arbeitsamt melden.

  5. Alle Gutachten und Krankenberichte verlangen und sammeln

Im behandelnden Krankenhaus gibt es einen Sozialdienst der ist sehr hilfreich in Sachen REHA und nimmt einem den Papierkrieg in Sachen REHA ab.

Grundsätzlich braucht man eine durchgängige Krankenbescheinigung, auch wenn man arbeitslos gemeldet ist. Nach 6 Wochen Krankenstand wird kein Arbeitslosengeld gezahlt sondern Krankengeld ausbezahlt. Das Krankengeld ist auch noch wesentlich höher als das Arbeitslosengeld.
Es sieht doch so aus, ein Kranker kann nicht arbeitssuchend sein wenn er nicht in der Lage ist überhaupt eine Arbeit aufzunehmen und das scheint wohl in diesem Fall eindeutig zu sein.
Bezieht sich das Kranksein jedoch nur auf das Autofahren, dann macht die Krankenkasse kurzen Prozess mit ihrem „eigenen unabhängigen Gutachtern der Krankenkassen“, wenigstens mein Eindruck. In meinem Gutachten steht drin, ich darf keine längeren Autofahrten machen (Tabletten), bin aber wieder voll arbeitsfähig … wenn ich nicht Autofahren muss usw. Es werden also 1000 Ausreden erfunden, aber man kann arbeiten, bloss so ein Gutachten braucht man keinem Arbeitgeber zeigen. Ich würde als Arbeitgeber solch einen Arbeitnehmer nicht einstellen.
Orginalton Arbeitsamt…für Sie gibt es höchtens 2-3 Arbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet nach diesem Gutachten, toll oder…aber arbeitsfähig!!! Folge davon: Krankenkasse zahlt nicht mehr, dafür jetzt das Arbeitsamt. Kostenschieberei???
Ich war ja nur im Vertrieb mit Reisetätigkeit beschäftigt…muss mir halt was anderes suchen, war die Antwort des untersuchenden Gutachters.
Die REHA wird von der BFA bezahlt ist richtig und das Gutachten was dort erstellt wird im Namen der BFA ist für den weiteren Lebensweg enorm entscheidend, alle beziehen sich auf dieses Gutachten, egal was danach kommt.
Danach zahlt entweder das Arbeitsamt oder die Krankenkasse weiter.
Eines verstehe ich nicht, warum hat dem Kranken das Arbeitsamt nicht über seine Rechte in diesem Fall aufgeklärt??? Die Pflichten haben sie ihm schon erzählt?? Oder??

Man hat mir auf dem Arbeitsamt erzählt, Arbeitslosengeld sei eine Versicherungsleistung die einem zusteht… mich hat es fast vom Stuhl gefegt. Woher kommt bloss diese Einsicht, achja wir zahlen ja auch kräftig dafür ein, bloss kommt nichts zurück und man kommt sich wie ein Bettler beim AA vor, oder doch nicht?
Ich jedenfalls nicht, lass mich nicht dort wie ein Bedürftiger abstempeln.

Viel Glück und vor allem Gesundheit

Gerd Vergin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
eine Anmerkung aus der Sicht der Krankenkasse, bzw. aus meiner
als Mitarbeiter einer solchen.
Die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen ist immer ein heisses
Eisen.
Es sollte sich der Arzt immer die Frage stellen, ob ein
Arbeitsloser z.B. wegen Husten,Schnupfen,Heiserkeit einen
gelben Zettel erhält oder ob auch nicht vermittlungsfähig ist.
Wenn ich mit Triefaugen und Husten und Heiserkeit im Büro
hänge und wohlmöglich noch andere anstecke, dann bin ich
arbeitsunfähig - klare Sache
Der Arbeitslose ist ohnehin daheim (auch wenn das jetzt zynisch
klingen sollte), und kann sich kurieren - da benötigt er keine
Krankmeldung -
Wenn er sich allerdings in dieser Phase vorstellen soll, dann
muss er eine haben.
Klar ist aber auch, wie in dem hier vorliegenden Fall, dass
aufgrund der Schwere einer Erkrankung selbstverständlich
eine Krankschreibung gerechtfertigt ist - das sieht auch
die KAsse so.

Gruss

Günter Czauderna

Moin!

Ich wüßte gern, was im konkreten Fall alles zu erledigen ist,
deshalb beschreibe ich den Fall erstmal.

Ein Arbeitslosengeldempfänger wird schwer krank (Beispiel:
Schlaganfall). Die Behandlung zahlt die Krankenversicherung,
das Arbeitslosengeld läuft für die drei Wochen weiter. Nach
drei Wochen Krankenhausaufenthalt schließt sich eine
dreiwöchige Reha an. Jetzt zahlt die BfA und der Patient müßte
dann eigentlich beim Arbeitsamt abgemeldet sein. Jedenfalls
wurde ein Kostenübernahmeantrag an die BfA eingereicht und das
Arbeitsamt informiert.

Muß danach (also nach der Reha) zunächst wieder
Arbeitslosengeld beantragt werden? Angenommen, der Patient ist
nach der Reha weiterhin krank geschrieben, weil er
beispielsweise ein halbes Jahr kein Kfz lenken darf, muß er
dann zunächst für drei Wochen Arbeitslosengeld beantragen oder
bei der Krankenkasse gleich Krankengeld (das soweit ich weiß,
erst nach 6 Wochen Krankheit gezahlt wird)?

Nein Arbeitslosengeld wird Dein Bekannter erst wieder beantragen können/müssen, wenn er arbeitsfähig und damit vermittelbar/verfügbar ist. Dabei ist zu bemerken, dass die Unfähigkeit, ein Kfz zu lenken nicht gleichbedeutend sein muss, arbeitsunfähig zu sein. Also: Es kommt schon sehr auf die Beurteilung des Arztes und die bisherige Tätigkeit an. Bei einem Kraftfahrer besteht damit Arbeitsunfähigkeit, bei einem Bürokaufmann eher nicht.

Um den Fall noch komplizierter zu machen: Der Patient ist
bereits seit 11 Monaten arbeitslos, müßte also demnächst
Arbeitslosenhilfe beantragen.

Solange er noch einen Restanspruch an Arbeitslosngeld hat, erhält er auch Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Erst wenn er tatsächlich Arbeitslosenhilfe erhält, richtet sich auch das Krankengeld nach dieser Höhe. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird während des Krankengeldbezuges nicht verbraucht, wohl aber während der sog. Leistungsfortzahlung, wie z.B. in Deinem Fall der ersten drei Wochen Krankenhausaufenthalt.

Was ist zu tun? Welche Gänge kann und muß ich für den
Patienten, der mir nahe steht, erledigen?

Falls nicht schon geschehen, muss das Arbeitsamt über den Übergangsgeldbezug -das ist die Leistung während der Reha - informiert werden. Krankengeld kannst Du für Deinen Bekannten beantragen, Arbeitslosengeld muss er persönlich beantragen

Vielen, vielen Dank vorab!

gern geschehen.

Munter bleiben… TRICHTEX

blieb ich, denn ab morgen hab ich Urlaub.
mfg
erle