Hallo,
erstmal wünsche ich Dir oder der betroffenen Person gute Genesung.
Nun zu dem Fall, bin selber betroffen in ähnlicher Sache, „nur Bypass-OP“.
Meine Erfahrung mit Behörden in dieser Sache:
1.Man ist grundsätzlich auf sich allein gestellt von allein geht überhaupt nichts, man muss sich durchbeissen.
Alle machen nur soviel, dass es nicht auffällt dass nichts gemacht wird, schon garnicht wenn es ums Geld geht oder um Leistungen für die der Staat aufkommen muss.
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alles mal kritisch ansehen und nicht alles glauben was erzählt wird.
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sofort Antrag auf Behinderung einreichen, auch wenn die dort erzählen bringt nichts, trotzdem einreichen.
(Ich bekam 20% zuerst, Beschwerde darauf eingelegt plötzlich waren es 40%, obwohl sich nichts am Krankenbild geändert hat, komisch oder?)
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grundsätzlich Krankmeldung vom Arzt ausstellen lassen, wenn berechtigt.
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Krankheit sofort dem Arbeitsamt melden.
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Alle Gutachten und Krankenberichte verlangen und sammeln
Im behandelnden Krankenhaus gibt es einen Sozialdienst der ist sehr hilfreich in Sachen REHA und nimmt einem den Papierkrieg in Sachen REHA ab.
Grundsätzlich braucht man eine durchgängige Krankenbescheinigung, auch wenn man arbeitslos gemeldet ist. Nach 6 Wochen Krankenstand wird kein Arbeitslosengeld gezahlt sondern Krankengeld ausbezahlt. Das Krankengeld ist auch noch wesentlich höher als das Arbeitslosengeld.
Es sieht doch so aus, ein Kranker kann nicht arbeitssuchend sein wenn er nicht in der Lage ist überhaupt eine Arbeit aufzunehmen und das scheint wohl in diesem Fall eindeutig zu sein.
Bezieht sich das Kranksein jedoch nur auf das Autofahren, dann macht die Krankenkasse kurzen Prozess mit ihrem „eigenen unabhängigen Gutachtern der Krankenkassen“, wenigstens mein Eindruck. In meinem Gutachten steht drin, ich darf keine längeren Autofahrten machen (Tabletten), bin aber wieder voll arbeitsfähig … wenn ich nicht Autofahren muss usw. Es werden also 1000 Ausreden erfunden, aber man kann arbeiten, bloss so ein Gutachten braucht man keinem Arbeitgeber zeigen. Ich würde als Arbeitgeber solch einen Arbeitnehmer nicht einstellen.
Orginalton Arbeitsamt…für Sie gibt es höchtens 2-3 Arbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet nach diesem Gutachten, toll oder…aber arbeitsfähig!!! Folge davon: Krankenkasse zahlt nicht mehr, dafür jetzt das Arbeitsamt. Kostenschieberei???
Ich war ja nur im Vertrieb mit Reisetätigkeit beschäftigt…muss mir halt was anderes suchen, war die Antwort des untersuchenden Gutachters.
Die REHA wird von der BFA bezahlt ist richtig und das Gutachten was dort erstellt wird im Namen der BFA ist für den weiteren Lebensweg enorm entscheidend, alle beziehen sich auf dieses Gutachten, egal was danach kommt.
Danach zahlt entweder das Arbeitsamt oder die Krankenkasse weiter.
Eines verstehe ich nicht, warum hat dem Kranken das Arbeitsamt nicht über seine Rechte in diesem Fall aufgeklärt??? Die Pflichten haben sie ihm schon erzählt?? Oder??
Man hat mir auf dem Arbeitsamt erzählt, Arbeitslosengeld sei eine Versicherungsleistung die einem zusteht… mich hat es fast vom Stuhl gefegt. Woher kommt bloss diese Einsicht, achja wir zahlen ja auch kräftig dafür ein, bloss kommt nichts zurück und man kommt sich wie ein Bettler beim AA vor, oder doch nicht?
Ich jedenfalls nicht, lass mich nicht dort wie ein Bedürftiger abstempeln.
Viel Glück und vor allem Gesundheit
Gerd Vergin
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