Hallo,
kann ich als Arbeitslose mobile Massagen anbieten, wo ich dann direkt mit dem Kunden „abrechne“? Ich hätte dann ja keinen Arbeitgeber, der die Formulare für das Arbeitsamt ausfüllt (wegen der „Amtlichkeit“), ist es möglich sowas eingenständig zu regeln? Es ist eher unwahrscheinlich, dass ich über die 165€ Grenze kommen würde, muss ich das als Selbstständigkeit deklarieren oder wie läuft das?
Vielen Dank schon mal!
Hallo … ich denke, wenn selbstständig, dann richtig.
Ist es nicht vielleicht besser, eine Physiotherapiepraxis o.ä. zu suchen und dortselbst als geringfügig Beschäftigte zu arbeiten, wenn deine angebotenen Massagen die sind, an die ich jetzt denke ( anderenfalls kämst du sicher bei einer Behandlung schon auf über 156 EUR *duck* )) )
HM )
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wichtig ist, dass du der agentur für arbeit gegenüber erklärst, dass deine tätigkeit wöchentlich unter 15 stunden bleibt.
es gibt dafür gesonderte vordrucke, die du dir besorgen solltest. belegt wird das ganz dann über deine einkommenssteuererklärung, bzw. den einkommenssteuerbescheid.
wenn ich eine Praxis finden würde, die mich auf 400€ Basis einstellt, hätte ich ja gar kein Problem. Da ist aber nix zu machen, im Moment jedenfalls nicht. Ich möchte in der Zeitung inserieren, Fitnesscenter/Sportvereine u.s.w. ansprechen, nach dem Motto: „Physiotherapeutin bietet Massage bei Ihnen zu Hause an“. Die Frage ist eben ob das Arbeitsamt das erlaubt ohne das ich meinen Anspruch auf Arbeitslosebgeld verliere, denn Leben kann man davon nicht. Mir ist bewusst, dass ich das einfach machen könnte ohne dem Arbeitsamt was zu sagen, aber das möchte ich auf keinen Fall. Immer schön legal bleiben:wink:!
Hi Nicci,
mir stellt sich da noch eine andere Frage, wie schaut es denn bei Dir mit einer Versicherung aus, falls doch mal ein falscher „Griff“ angewendet wurde und dein Klient Dich auf Schmerzensgeld verklagt ?
Die Frage deshalb, weil ich mich mal in Thailand habe massieren lassen und hinterher noch Schmerzen bei bestimmten Bewegungen in Nackenbereich hatte. Dort weiss man/frau ja auch nie, welche, wenn überhaupt, Ausbildung vorhanden ist. Mach ich auch nie wieder.
Und rechnet sich das Ganze dann noch ?
das ist wie bei einer „normalen“ nebenbeschäftigung.
unter 15 h bleiben (wie bereits geschrieben). du hast einen freibetrag von 165€+ werbungskosten oder 20% von deinem leistungssatz. je nach dem was höher liegt.
wenn du unter diesen 15 h bleibst, bleibt dir der status „arbeitslos“ erhalten und entsprechend dein anspruch auf entgeltersatzleistungen.
mit der Versicherung hast du recht. Da habe ich noch gar nicht dran gedacht. Ich bin ausgebildete Physiotherapeutin und hab die Massage wirklich gründlich gelernt, aber man weiss ja nie was so alles passieren kann.Ich hab zwar eine private Haftpflicht, aber die deckt das wohl kaum ab.
Fazit: ich werde das wohl lieber lassen.
Vielen Dank für den Hinweis!
vielen Dank für deine Tipps! Ich werde es aber trotzdem lassen, denn die Sache mit der Versicherung ist schon wichtig. Es muss ja nur mal einer unglücklich von der Bank steigen und schon ist es passiert.
Hallo,
das mit den 20% gilt (seit Anfang des Jahres?) m.W. nicht mehr - es sind immer nur noch 165 Euro - egal, wie hoch das AL-Geld ist. Alles was darüber geht, wird abgezogen!
Gruß
Ayla
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Die Berufshaftpflicht gehört zu den Betriebsausgaben und ist nicht auf die 165 Eu anzurechnen. Die bezihen sich auf Gewinn=Einnahmen-Ausgaben. Auch die Bank die du dir kaufst kann davon abgerechnet werden. Frag noch mal im AA nach.
Schöne Grüße Susanne, die das für ne gute Idee hält
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