hallo, ich werde ab 1.12 leider betriebsbedingt arbeitslos, allerdings würde ich gerne die nächste zeit mein haus fertig renovieren und mich vorerst nicht bewerben, dies würde vermutlich dann eine sperre beim arbeitsamt bedeuten. dann müsste ich mich selbst krankenversichern. was wäre in dem fall die günstigste?
sollte ich beim vorsprechen dem amt gleich sagen, dass ich erstmal nicht auf arbeitssuche bin oder wäre das dumm da ich dann von anfang an kein geld bekommen würde?
mfg
hallo, ich werde ab 1.12 leider betriebsbedingt arbeitslos,
allerdings würde ich gerne die nächste zeit mein haus fertig
renovieren und mich vorerst nicht bewerben, dies würde
vermutlich dann eine sperre beim arbeitsamt bedeuten. dann
müsste ich mich selbst krankenversichern. was wäre in dem fall
die günstigste?
Bei der derzeitigen GKV kann man sich weiter versichern lassen.
Du solltest jetzt zum Arbeitsamt gehen (Dein Betrieb muss Dich sogar für solche Aktivitäten freistellen)
Du solltest der Person dort genau das schildern. Zusammen könnt ihr überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn Du Dich einen Tag arbeitslos meldest.
Die Gesetzlichen Krankenkassen nehmen alle mehr als 300€ für Selbstständige, unabhängig vom Einkommen!. (Voller Satz vom Einkommen, aber mindestens halbe Bemessungsgrenze)
off Topic hier : Überlege vielleicht, ob ein Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist (wegen Zeiten).
Gruß
achim
ja, so ist das eine instruktive Zusammenstellung, die übersichtlicher und daher besser ist als das, was üblicherweise von den Krankenkassen veröffentlicht wird. Schönen Dank! - Mir ging es vor allem um den Hinweis, dass die Ermäßigung des Mindestbeitrags unter den von Dir zitierten Umständen möglich ist, weil nicht alle Krankenkassen darauf besonders gerne hinweisen, dass sie zu diesem undankbaren Geschäft verpflichtet sind.
Dass es einen ziemlich kalt erwischen kann, wenn man aus Arbeitnehmerdasein gewöhnt ist, dass das alles von anderen besorgt wird und schon weg ist, bevor das „Netto“ ankommt, und dann aus welchem Anlass auch immer die Chose in eigene Hände nehmen muss, steht außer Frage.
Neugierhalber noch: Was ich gesucht und nicht gefunden habe, ist das Schicksal, das mit der allgemeinen KV-Pflicht die früher bestehende Möglichkeit genommen hat, so eine Übergangszeit von vier Wochen, wie sie vom UP beschrieben wurde, ohne Beiträge, aber mit Leistungsanspruch aus dem zurückliegenden Versicherungsverhältnis zu überbrücken. Ist das mit dem 01.01.2009 erledigt, oder gibt es noch Wege, so eine „Brücke“ einzurichten?
keine Antwort auf Deine Frage, aber ein ähnlicher Fall der Überbrückung von 4 Wochen als Pflichtversicherter wird bei der TK so beschrieben :
Die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie sogar, wenn Sie wegen einer Sperrfrist kein Arbeitslosengeld erhalten - allerdings erst nach einem Monat. Waren Sie bisher pflichtversichert, zahlen Sie für den ersten Monat keine Beiträge.