Arbeitslos und selbständig machen

Hallo, ich wurde frisch arbeitslos. Ich war Systemadministrator und habe nebenbei die Werbung für das Geschäft erstellt. Druck, Folienplotte, Fahnen usw.
Nun würde ich den Werbebereich gerne ausgliedern und mich hie rselbständig machen, da ich schon einige Anfragen bekommen habe.
Ich würde aber gern die Förderung vom Arbeitsamt nutzen, was mir auch schon von der Beraterin angeboten wurde.
Ich suche aber auch eine Festanstellung im bereich EDV udn will nebenbei die Beschriftungen machen. (Wochenende und als Ausgleich).

Steht irgendwas dagegen, wenn ich mich nach 1 Tag Arbeitslosgkeit Selbständig mache?? Oder fahre ich anders besser?
Gruß
Manfred

Guten Morgen Herr Pfeiffer,

selbstverständlich können Sie nach einem Tag Arbeitslosigkeit gründen und den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen - ich rate aber davon ab.

Mit jedem Tag, den Sie Gründungszuschuss beziehen, verlieren Sie 1 Tag Anspruch auf ALG. Den Zuschuss können Sie aber noch bei einem Restanspruch von 90 Tagen in Anspruch nehmen, was die Bezugsdauer effektiv verlängert. Auch wenn Sie jetzt schon erste Kundenanfragen haben, würde ich mir Zeit für eine intensive Vorbereitung der Selbständigkeit nehmen.

Sie dürfen während Ihres ALG-Bezuges bereits „nebenberuflich“ selbständig sein und Gewinne erwirtschaften. Dies müssen Sie der Agentur für Arbeit mitteilen, evtl. reduziert sich dann Ihr Arbeitslosengeld.

Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre Selbständigkeit zu planen und aufzubauen und gründen Sie in ca. 3 Monaten - das macht die Sache stabiler.

Gerne bin ich Ihnen weiter behilfich, kontaktieren Sie mich dazu unter [email protected]

Viele Grüße

Heiko Bieniußa

Hallo, Manfred,

wenn du die Förderung vom Arbeitsamt erhalten möchtest, must du 3 Monate arbeitslos sein um das Überbrückungsfgeld zu beantragen. Es werden dir dann 90 tage Arbeitslosengeld gestrichen.
Willst du ohne Überbrückungsgeld (Existenzgründerzuschuss) eine Selbständigkeit aufnehmen kannst du das Gewerbe anmelden und als Nebenerwerb Punkt 16 der Gewerbeanmeldung laufen lassen. Deine Hauptbeschäftigung ist dann Arbeitnehmer.
Am schnellsten geht es ohne Förderung. Einfach Gewerbe anmelden und fertig.

Ich hoffe dir geholfen zu haben, wenn nicht melde dich noch einmal.

Gruß Dieterle

Danke für die Tipps. Ich möchte wirklich nur nebenbei was machen, mir aber hauptberuflich auf jeden fall was festes suchen. Da ich jetzt arbeitslos werde und nicht weis ob ich in 5 tagen was neues habe oder erst in 3 monaten, nebenbei aber immer wieder was gewerblich machen möchte, denke ich, dass ich da nochmal mit dem arbeitsamt rede. Gewinne lass ich mir gerne anrechnen, bleibt mir ja eh nix anderes übrig *G*.

Hallo Manfred

Ja Sie können sich nach 1 Tag ALG Bezug hauptberuflich selbständig machen und haben EGZ Anspruch. Nebenbei können Sie dann noch im Bereich EDV tätig sein ( 400 € Job oder ggf auch teilzeit ). Umgedreht geht es aber nicht, da Sie sonst den EGZ Anspruch verlieren würden.
Weitere Informationen unter www.kreuzer-michael.de

Schöne Grüsse aus dem Maintal