Arbeitslos und Selbstständig - FORMULAR ausfüllen?

Frage:
Arbeitslos gemeldet und doch den Gewerbeschein behalten.
Gewerbe lief sehr schlecht und äusserst schleppend. Wegen dieser Umstände einen Job gesucht, auch gefunden, jedoch leider nur befristet.
Es reichte für ein halbes Jahr Anspruch auf ALG1. Direkt bei Antragstellung GEWERBESCHEIN angegeben. Der wird behalten. Abmeldung zwar kostenlos, jedoch eine etwaige NEUANMELDUNG kostet ja Geld!!!
Es kann also auch möglich sein, dass M A L ein kleiner Job auf Rechnung gemacht wird.
Mal so fünf Stunden eine entsprechende Tätigkeit. Das ganze abgerechnet per Rechnung mit genauer Aufschlüsselung von Zeit, Datum, Ort, Rechnungsnehmer/Arbeitgeber Netto und Brutto Beträgen mit AUSGEWIESENER MEHRWERTSTEUER!
Nun soll JEDEN MONAT ein Formular ausgefüllt werden das einer Steuererklärung gleicht (im Ansatz *g*)
Heißt: Erklärung zu selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft.
Betroffener hat jedoch schon mal nichts mit LAND- und ODER Forstwirtschaft zu tun!!!
Erstens: WER WEISS über dieses Formular Bescheid?
Zweitens: Wat für BETRIEBSEINNAHMEN sollen da geschrieben werden??? (Monatlich die RECHNUGNSBETRÄGE???)
Drittens: Wat soll dat alles mit Überschüssen, Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag etc…
Viertens: All die ganzen Erklärungen die die da wollen!!! Wat soll dat???
Jegliche Angaben sind doch schon in den Rechnungen KORREKT gemacht!!!
Und das Finanzamt möchte auch nur EINMAL im Jahr eine Erklärung wegen - wohl ABSOLUT - geringfügiger Einnahmen.
Der Job wurde gesucht weils so besch… lief und nun sollen hier noch EINKOMMENSSTEUERBESCHEIDE -ERKLÄRUNGEN usw. beigefügt werden und erklärt werden warum evtl. Überschüsse (?) sich vermindert haben.

Also ich steh da echt auf´m Schlauch und kann nicht helfen, von daher frag ich hier die „sich Auskenner“
hui, ich weiß is viel aber das ist ja auch „unser“ Problem.
Danke

Servus,

der Unterschied zwischen einer nichtselbständigen Tätigkeit mit monatlicher Gehaltszahlung und einer selbständigen Tätigkeit besteht u.a. darin, dass die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit von Monat zu Monat stark schwanken können.

Wenn man parallel ALG und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit beziehen möchte, will die Bundesagentur begreiflicherweise wissen, wie hoch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind.

Da es „ab und zu“ noch irgendwelche Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit geben wird, wird das Formular mit den geforderten Angaben in der meisten Zeit mit ziemlich vielen Nullen auszufüllen sein.

Und in den übrigen Monaten wie eine vereinfachte Überschussrechnung.

Und wenn es ein Formular gibt, das für verschiedene Einkunftsarten geeignet ist, ist das doch eigentlich ganz nett. Wie würdest Du Dich erst aufregen, wenn es zu jeder Einkunftsart ein extra Formular gäbe, so dass zuerst ermittelt werden müsste, welches Formular Dir überhaupt vorgelegt werden soll…?

Keep cool, da ist nix Dramatisches dran.

Schöne Grüße

MM

Servus,

der Unterschied zwischen einer nichtselbständigen Tätigkeit
mit monatlicher Gehaltszahlung und einer selbständigen
Tätigkeit besteht u.a. darin, dass die Einkünfte aus einer
selbständigen Tätigkeit von Monat zu Monat stark schwanken
können.

ABSOLUT NICHT HILFREICH - da wir soweit selber denken. Ich dachte ich hätte mich so ausgedrückt, dass man dies erkennen kann. Danke

Wenn man parallel ALG und Einkünfte aus selbständiger
Tätigkeit beziehen möchte, will die Bundesagentur
begreiflicherweise wissen, wie hoch die Einkünfte aus
selbständiger Tätigkeit sind.

Ebenso wenig HILFREICH, da auch diese Logik von uns beherrscht wird, und dies NICHT das Problem darstellt.

Da es „ab und zu“ noch irgendwelche Einnahmen aus
selbständiger Tätigkeit geben wird, wird das Formular mit den
geforderten Angaben in der meisten Zeit mit ziemlich vielen
Nullen auszufüllen sein.

Genau da liegt der Haken, SIE KENNEN DAS FORMULAR NICHT!!! Ich hatte ja explizit um jemandes Hilfe gebeten, der sich damit auskennt.

Und in den übrigen Monaten wie eine vereinfachte
Überschussrechnung.

Wie schon erwähnt, leider kennen Sie weder das Formular, noch versetzen Sie sich in die Lage des Ausfüllers.

Und wenn es ein Formular gibt, das für verschiedene
Einkunftsarten geeignet ist, ist das doch eigentlich ganz
nett. Wie würdest Du Dich erst aufregen, wenn es zu jeder
Einkunftsart ein extra Formular gäbe, so dass zuerst ermittelt
werden müsste, welches Formular Dir überhaupt vorgelegt werden
soll…?

Könnte man Sternchen für UNNÖTIGE ANTWORTEN vergeben, so würde ich es gern an dieser Stelle TUN!!!

Keep cool, da ist nix Dramatisches dran.

We are not amused…SORRY — Frage ist in KEINSTER WEISE beantwortet… Wie beim AA auch!!!

Schöne Grüße
MM

Grüsse zurück

genöle

We are not amused…SORRY — Frage ist in KEINSTER
WEISE beantwortet… Wie beim AA auch!!!

ein gewisses formales denken sowie kommunikationsbereitschaft kann den umgang mit behörden aller art ungemein erleichtern.

freundliches nachfragen und ein wenig kooperationsbereitschaft anstelle dumpfer pöbelei beschleunigt auch meist die hilfsbereitschaft der „bösen anderen“.

dein ansatz scheint mir jedenfalls nicht sehr erfolgversprechend.

e.c.

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Mich geht das zwar nichts an …
Hallo

ABER:

ABSOLUT NICHT HILFREICH - …

Ebenso wenig HILFREICH, …

… Ich hatte ja explizit um jemandes Hilfe gebeten, der sich damit auskennt.

Das ist so extrem unhöflich, dass man das nicht stehen lassen kann.

Wenn Sie einen Rechtsanwaltskanzlei gefragt und 50,- Euro bezahlt hätten, dann könnte ich so ein Verhalten akzeptieren, aber hier antworten Leute in ihrer Freizeit.

Ansprüche hat man hier gar nicht zu stellen. Nach nicht hilfreichen Ratschlägen muss man sich ja nicht richten, das ist alles. Man kann auch höflich darauf aufmerksam machen, dass die Antwort nicht hilfreich war. Aber hier ist nicht die Stelle, wo man seine Wut auf irgendwelche Ämter austoben darf.

We are not amused…SORRY — Frage ist in KEINSTER WEISE beantwortet… Wie beim AA auch!!!

Beim AA kriegen die immerhin ein Gehalt dafür, dass sie Auskünfte geben.

Könnte man Sternchen für UNNÖTIGE ANTWORTEN vergeben, so würde ich es gern an dieser Stelle TUN!!!

Und ich an dieser Stelle …

Gruß Simsy

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früher sagte man zu solchen verhalten, …
… da wäre jemand mit dem d-zug durch die kinderstube gerast. das wird heute niemandem mehr etwas sagen, deshalb übersetze ich mal hier:
es will sagen, dass derjenige keine erziehung (oder nur eine sehr schlechte) genossen hat.

angewandt auf dich heißt das: dein benehmen ist unter aller sau! da versucht der spezialist für steuern, selbstständigkeit, pflanzen, mittelalter, sprachen und vieles mehr, der in hunderten oder sogar tausenden von fällen freundliche und sehr kompetente antworten gegeben hat, dich zum nachdenken zu bringen, damit du in der lage bist, dein problem selbst zu lösen - und du bügelst ihn so rotzfrech ab. wenn du beim arbeitsamt das gleiche verhalten an den tag legst, wundert mich gar nichts mehr.

by the way: es macht sehr wohl sinn, sich gedanken über den begriff „selbstständig“ zu machen.

a.

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Liebe Regine,

Du wirst lachen: ich kenne die Anlage EKS. Sonst hätte ich nicht geschrieben, dass da im vorgetragenen Fall fast lauter Nullen reingeschrieben werden müssen. Woher hätte ich das sonst wissen können?

Wenn Du Dich vor und während Deiner selbständigen Tätigkeit mal mit den kaufmännischen und/oder unternehmerischen Aspekten der Tätigkeit auseinandergesetzt hättest, wäre das Ausfüllen der Anlage EKS ein Klacks für Dich.

Dass es Dir Mühe macht, zeigt, dass Du Dein Unternehmen nicht im Griff hast. Schade, vielleicht würde es sonst besser laufen.

Und nun viel Vergnügen beim Ausfüllen. Konkrete Fragen dazu hätte ich unter anderen Vorzeichen gerne beantwortet -

Schöne Grüße

MM

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