Arbeitslos und Sonderurlaub?

Hallo Zusammen,

auf den Seiten von der Arbeitsagentur bin ich leider nicht fündig geworden.

Weiß jemand zufällig, ob ich als Arbeitsloser auch Anspruch auf Sonderurlaub habe?
Bei meinen Arbeitgebern war das möglich.

Folgender Fall:
Als ehrenamtlicher Jugendleiter würde ich auf ein Zeltlager mitfahren.
(Bin zwar nicht zu Hause, aber Telefonate oder Post kann mich erreichen, da es ca. 20 km von meinem Wohnsitz entfernt ist. Könnte also auch einen Termin (Vorstellungsgespräch, AA etc.) wahrnehmen).

Aus versicherungstechnischen Gründen würde ich gerne beim AA angeben, dass ich auf dieser Freizeit bin (kann ja ein Unfall passieren).
„Urlaub“ habe ich keinen mehr, die drei Wochen sind schon aufgebraucht.

Meine Sachbearbeiter sind da leider sehr penibel. Was nicht 100%ig erlaubt ist geht nicht, auch wenn es dafür ein grundsätzlich gibt.
Zu Fragen ob es geht und es heißt nein, heißt für mich, dass ich da auch nicht hinfahre. Nicht nur Schade für mich, ich gehöre zu den wenigen über 18 Jahren.

Einfach zu fahren, nach dem Motto wird schon gut gehen, finde ich auch nicht richtig, würde ich arbeiten, kann ich auch nicht einfach weg bleiben.

Danke schon mal
Bärle

Hallo Bärle,

Sonderurlaub nur für Heirat,Geburt und Todesfall bei nahen Angehörigen in Analogie zum Bundes-Urlaubsgesetz.
(Also 1 bzw. max. 2 Tage)
Anonsten hast Du als Al im Normalfall keinen Anspruch auf Sonder-Urlaub.

mfg

Frank

Hallo Bärle,

es gibt ja beim Arbeitgeber 2 Arten von Sonderurlaub - mit oder ohne Geld. Beim Arbeitsamt wird es wohl Sonderuraub mit Geld nur sehr selten geben - aber vielleicht ja ohne Geld, wenn dir das Zeltlager so wichtig ist (vielleicht gibt es von dort ja auch eine kleineAufwandsentschädigung).

Liebe Grüße

Karin

Hallo Bärle!

Zusätzlich zu den 3 Wochen bezahlten Urlaub hast Du die Möglichkeit, weitere 3
Wochen unbezahlten Urlaub zu beantragen. Das ist aber ein Kann und kein Muß.
Suche mal auf der AA-Homepage nach „Urlaub“, da wirst Du dazu sehr schnell
fündig.

Allerdings könnte ich mir in Deinem Fall auch vorstellen, daß das Ganze einfach
und ohne Urlaub geht. Versuch doch mal die Experten-Suche hier für
‚unabhängigen‘ Rat.

Gruß
Hans

Wo soll das denn stehen?
Hi!

Und wieder Unfug von Dir!

Sonderurlaub nur für Heirat,Geburt und Todesfall bei nahen
Angehörigen in Analogie zum Bundes-Urlaubsgesetz.
(Also 1 bzw. max. 2 Tage)

Es gibt im BUrlG KEINE Regelung zum Thema Sonderurlaub!

Ergo kann da auch keine Analogie bestehen!

Ich weiß: Es war nur Deine Meinung (blabla)

Gruß´
Guido

OT

Hi!

Ich stelle das Teil mal rein
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/

Ich bezweifel zwar, dass Du den Inhalt verstehst, aber das Wort „Sonderurlaub“ kannst Du ja vielleicht mit Hilfe Deines Rechners suchen lassen…
Wenn Du es dann in diesem Gesetz gefunden hast, kannst Du mich ja informieren!

Gruß
Guido