Arbeitslos und Steuererklärung

Hallo,

folgender Fall tritt auf:

Person X ist sehr Jahren arbeitslos und seit Anfang 2006 auch von seiner Frau getrennt lebend. Nun geht es um die Steuererklärung. Vom FA hat man der Person mitgeteilt, eine Steuererklärung mit getrennter Veranlagung zu machen.

Muss man noch was beachten? Und in welcher Zeile, der neuen Formulare trägt man das ALG ein?

Zeile 40 des Hauptbogens (Mantelbogen) oder, wenn Einnahmen als Arbeitnehmer vorhanden sind (Arbeitslohn)dann auf die Anlage N, Zeile 27.

Servus Nicole,

offenbar erfolgte die Trennung auf Dauer pünktlich zu Silvester? Anderenfalls, z.B. bei Auszug am dritten Januar, wäre ohne weiteres noch Ehegattensplitting möglich.

Lohnersatzleistungen unter Progressionsvorbehalt kommen auf Anlage N, Seite 1, ziemlich unten.

Schöne Grüße

MM