Arbeitslos und urlaub

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Problem: ich habe die Umschulung beendet, habe aber nochmal im Juni eine mündliche Abschlussprüfung, und zur Zeit noch keinen Arbeitsplatz in Aussicht. Nach der Abschlussprüfung möchte ich eigentlich in Urlaub, die Reise habe ich gewonnen (Ausland) und muss sie innerhalb der nächsten 3 Monate antreten oder sie verfällt. Nun weiß ich nicht, was das Arbeitsamt dazu sagt!

Wird man mir das generell nicht erlauben oder ist es o.k. seitens des Arbeitsamtes und die sperren dann die Leistung für die Zeit des Urlaubes? Nun ist es auch so, ich bin in der Reha-Abteilung, weil ich Allergiker bin. Die Reise ist in ein Hotel mit Thermalbad. Also eigentlich so eine Art Kur. Könnte man, wenn das Arbeitsamt es sonst nicht erlauben würde, das als Grund geben für den Urlaub um eventuell nicht benachteiligt zu werden?

Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?

Ich freue mich, wenn ihr mir hilft.

Danke vorerst, zeyno aus Berlin.

Hallo

Nun weiß ich nicht, was das Arbeitsamt dazu sagt!

Wie wär’s, wenn du einfach mal nachfragst. :wink:

MW darfst du als Arbeitsloser selbstverständlich Urlaub machen - du musst es nur vorher beantragen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Urlaub ist pro Jahr für 21 Kalendertage (Mo - So !) möglich, wobei eigentlich keine Urlaub in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit genommen werden sollte, aber dies liegt im Ermessen des Vermittlers.

Holger

Hallo,

Urlaub ist pro Jahr für 21 Kalendertage (Mo - So !) möglich,
wobei eigentlich keine Urlaub in den ersten 3 Monaten der
Arbeitslosigkeit genommen werden sollte, aber dies liegt im
Ermessen des Vermittlers.

es ist auch länger möglich und wird genehmigt, jedoch wird ab dem 22. tag keine leistung mehr gewährt.

geht es über sechs wochen hinaus, muss man sich dann wieder erneut arbeitslos melden.

am besten: termin mit vermittler machen.

es ist auch länger möglich und wird genehmigt, jedoch wird ab
dem 22. tag keine leistung mehr gewährt.

Ja, ist schon klar. Aber ich bin davon ausgegangen, daß man durchgehend sein Geld behalten möchte und nicht einige Tage als Nicht-LE dasteht.

Termin mit Vermittler ist wichtig, da dies schriftlich vorher beantragt werden muß. Formular gibt´s im AA.