vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Problem: ich habe die Umschulung beendet, habe aber nochmal im Juni eine mündliche Abschlussprüfung, und zur Zeit noch keinen Arbeitsplatz in Aussicht. Nach der Abschlussprüfung möchte ich eigentlich in Urlaub, die Reise habe ich gewonnen (Ausland) und muss sie innerhalb der nächsten 3 Monate antreten oder sie verfällt. Nun weiß ich nicht, was das Arbeitsamt dazu sagt!
Wird man mir das generell nicht erlauben oder ist es o.k. seitens des Arbeitsamtes und die sperren dann die Leistung für die Zeit des Urlaubes? Nun ist es auch so, ich bin in der Reha-Abteilung, weil ich Allergiker bin. Die Reise ist in ein Hotel mit Thermalbad. Also eigentlich so eine Art Kur. Könnte man, wenn das Arbeitsamt es sonst nicht erlauben würde, das als Grund geben für den Urlaub um eventuell nicht benachteiligt zu werden?
Urlaub ist pro Jahr für 21 Kalendertage (Mo - So !) möglich, wobei eigentlich keine Urlaub in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit genommen werden sollte, aber dies liegt im Ermessen des Vermittlers.
Urlaub ist pro Jahr für 21 Kalendertage (Mo - So !) möglich,
wobei eigentlich keine Urlaub in den ersten 3 Monaten der
Arbeitslosigkeit genommen werden sollte, aber dies liegt im
Ermessen des Vermittlers.
es ist auch länger möglich und wird genehmigt, jedoch wird ab dem 22. tag keine leistung mehr gewährt.
geht es über sechs wochen hinaus, muss man sich dann wieder erneut arbeitslos melden.