Arbeitslos und Urlaub? Achtung lang

Hallo zusammen,

seit dem 1.7 gehöre ich zu denen die die „Bundesanstalt für Arbeit“ seinen „Arbeitgeber“ oder eher „Geldgeber“ nennen darf. Das ganze kam dadurch das mein Arbeitgeber aus „betrieblichen Gründen“ Stellen abbauen muss und ich leider betroffen bin. Nunja, mein eigentliches Problem ist folgendes:

Im Februar 2004 habe ich ein Flugticket gekauft um vom 17.-27.7 nach Spanien zu Fliegen. Da wusste ich ja noch nicht das ich zum 1.7 Arbeitslos werde. Das Arbeitsamt teilte mir heute mit, das ich den Antrag 1. erst eine Woche vorher beantragen darf, sprich am 7.7 (also am 7.7 muss ich nochmal hin) 2. ich sowieso in den ersten drei monaten keinen Urlaub nehmen darf…(dies hat der Leiter des ersten Informationstages allerdings belustigt da man davon ausgehen kann, das in der Sommerzeit eh keine Leute eingestellt werden wegen dem Sommerloch, und man ruhig Urlaub in Anspruch nehmen kann)
Nun gut, ich werde also am 7.7 nochmals hingehen (als Arbeitslose habe ich ja jetzt die Zeit, Arbeit suchen scheint ja dann doch keinen vorrang zu haben) und hoffen das sie die eine woche genehmigen.

Nun werden einige von euch bestimmt der Meinung sein die BfA hat Recht. Ok, angenommen, ich würde mich irgendwo in der Sonne aalen und sowas wie einen relaxurlaub machen kann ich das verstehen. Aber um die Sachen aufzuklären, ich fliege ins Ausland da dort meine Familie lebt, die ich seit einem Jahr nicht mehr gesehen habe. Im Februar buchte ich das Ticket und freute mich schon sehr auf diese Zeit da meine Oma auch nicht mehr die jüngste ist, und ich meine Mutter auch endlich wieder sehen möchte.

Nun die Frage, gibt es dafür sonderregelungen? Ich meine jetzt mal ganz blöd ausgedrückt, wenn ihr eure Mutter besucht (und Arbeitslos seid) dann holt ihr euch ja auch nicht erst eine genehmigung auch wenn sie in der Nähe wohnt, und ich konnte es mir ja auch nicht aussuchen das ich 1. meine Familie im Ausland lebt 2. ich Arbeitslos geworden bin.

Im Allgemeinen interessiert es mich auch was ihr von dieser Sache haltet, seid ihr der Meinung, Arbeitlose sollten generell keinen Urlaubsanspruch bekommen da sie lieber die Zeit nutzen sollten um Arbeit zu suchen, oder sollten diese gleichberechtigt behandelt werden. (In meinem Fall sehe ich das nicht als Urlaub, da ich nur 10 Tage dort bin und von einem Familienangehörigen zum anderen gehen werde, wer weiss wann ich diese wieder sehen kann)

Ach ja, ich möchte noch hinzufügen, das wenn der Antrag abgelehnt wird, werde ich dennoch bescheid geben das ich in dieser Zeit nicht verfügbar bin, und das sie mich bitte die 2 Wochen Sperren sollen, denn meine Familie ist mir wichtiger als Geld…

Nun bin ich gespannt auf Eure Meinungen, und evtl. Ratschläge und Infos…

Eure Sandy

PS: Bitte verzeiht mir die Fehler im Text, meine Tastatur ist nicht mehr die jüngste und da klemmen schon mal ein paar Tasten…

hi sandy,

beruhig dich erst mal :smile:. ist eigentlich halb so wild. wenn du durch dein ticket belegen kannst, dass der flug zu einem zeitpunkt gebucht wurde, als du von deiner kündigung noch nichts wusstest, dann wird das auf jeden fall genehmigt.
diese regelung mit den ersten drei monaten ist sehr sinnvoll, da genau das die zeit ist, in der eine vermittlung am wahrscheinlichsten ist. jeder monat der verstreicht mindert deine chancen erheblich.

regards bianca

Vielen Dank Bianca
Hallo Bianca,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
So hatte uns das der Leiter des Infotreffens auch erklärt, fügte allerdings ja auch noch das Argument mit dem Sommerloch hinzu. Ich werde denen den Buchungsbeleg mitbringen, und hoffe mal das die das anerkennen. Da ich ab 1.8 vorraussichtlich eh einen neuen Job habe mache ich mir wegen den Chancen keine Sorgen. Ich finde es nur im Allgemeinen ärgerlich wie die mit einem Umgehen.

Gruß
Sandy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]