Hallo, wie ist das? Man ist momentan Arbeitslos (ALG I) und seit einigen Wochen in einer Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahme, die Vollzeit stattfindet.
Meine Frage wäre, ob man während dieser Zeit in Urlaub fahren kann?
Laut der Website der AA kann man bis zu 3 Wochen nach Genehmigung wegfahren und trotzdem Bezüge bekommen, aber gilt das auch während einer Maßnahme??
Was wäre wenn man den Antrag stellen würde und dieser abgelehnt wird? Krank machen geht ja wohl schlecht, wäre wohl sehr auffällig wenn man zufälligerweise genau zu dem Zeitpunkt krank geworden wäre…
???
Danke für Antworten!
Hallo
Man kann in den Urlaub fahren, wenn der Leistungsträger zustimmt. Sonst liefe es auf unerlaubte Ortsabwesenheit hinaus.
Gruß,
LeoLo
Hallo Steve!
Da du schreibst, es handelt sich um eine „Qualifizierungsmaßnahme“, würde man ja in den 3 Wochen auch „Unterricht“ verpassen, womit das Ziel der Maßnahme in Gefahr wäre. In diesem Fall wird die Agentur für Arbeit keine Ortsabwesenheit genehmigen. Allgemein kann ich dir sagen, dass Maßnahmen bis zu 6 Monaten eigentlich immer ohne Urlaub geplant und durchgeführt werden.
Viel Spaß noch,
Schmusedecke