Arbeitslos und Urlaubsabgeltung

Hallo,

angenommen, Person A hat mit der letzten Gehaltsabrechnung vor der Arbeitslosigkeit eine Urlaubsabgeltung erhalten. Ist es tatsächlich so, dass A für einen Zeitraum zu Beginn der Arbeitslosigkeit (Tage der Urlaubsabeltung) keine Leistungen vom Arbeitsamt erhält?

Was ist die Begründung für dieses Vorgehen (außer das reine Gesetz)?

Gruß

Hallo,

angenommen, Person A hat mit der letzten Gehaltsabrechnung vor
der Arbeitslosigkeit eine Urlaubsabgeltung erhalten. Ist es
tatsächlich so, dass A für einen Zeitraum zu Beginn der
Arbeitslosigkeit (Tage der Urlaubsabeltung) keine Leistungen
vom Arbeitsamt erhält?

Zumindest bei Anspruch auf alg trifft das zu. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html
Bei alg II gelten andere Regelungen.

Was ist die Begründung für dieses Vorgehen (außer das reine
Gesetz)?

Da müsste man die fragen, die das SGB III geschrieben haben.
[Rätselmodus an]Vielleicht wollte man dem Gekündigten die Möglichkeit geben, doch noch seinen Urlaub zu nehmen, den er nicht während des Arbeitsverhältnisses bekommen hat?[Rätselmodus aus]

MfG